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Nutzungsentschädigung für einen auch privat genutzten betrieblichen Pkw
Anmerkungen zum
Wird ein bewegliches Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. ein Pkw, auch für private Zwecke genutzt, liegt hinsichtlich der privaten Nutzung eine mit den tatsächlichen Selbstkosten zu bewertende Entnahme vor. Stattdessen kann der Wert der privaten Nutzung eines Pkw, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG pauschaliert nach der sog. 1 %-Regelung ermittelt werden. Wird aufgrund eines während einer Privatfahrt erlittenen Schadens an einem betrieblichen Pkw vom Schädiger bzw. dessen Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, stellt sich die Frage, ob es sich dabei ganz oder teilweise um eine Betriebseinnahme handelt. Zu dieser Frage hat der BFH in seinem Urteil vom Stellung genommen.
I. Einleitung
[i]Nöcker, Nutzungsausfallentschädigung für Kraftfahrzeuge, NWB 21/2016 S. 1552 NWB LAAAF-73614 Langenkämper, 1 %-Regelung bei Arbeitnehmern: Ermittlung geldwerter Vorteil, Lohnsteuer und Umsatzsteuer, Checkliste NWB VAAAE-40524 Langenkämper, Firmenwagen, infoCenter NWB YAAAB-04811 Schmidt/Wiebecke, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen NWB MAAAE-60557 Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung setzt einen Schaden an dem in Betracht kommenden Wirtschaftsgut voraus. Für den Fall der Zerstörung eines Wirtschaftsguts während seiner Nutzung zu privaten Zwecken tritt nach R 4.7 Abs. 1 Satz 3 ff. EStR bezüglich der stillen Reserven, die sich bis zu seiner Zerstörung gebildet haben, keine Gewinnrealisierung ein. I. H. des Restbuchwerts liegt eine ...