Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1 %-Regelung bei Arbeitnehmern: Ermittlung geldwerter Vorteil, Lohnsteuer und Umsatzsteuer
1 %-Regelung bei Arbeitnehmern: Ermittlung geldwerter Vorteil, Lohnsteuer und Umsatzsteuer
VZ 2024 - Version 2024.1
VZ 2023 - Version 2023.3
Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Nutzung des Firmenwagens zu Privatfahrten ist die Anwendung der pauschalen 1 %-Methode als Regelfall vorgeschrieben.
Über den geldwerten Vorteil hinaus sind regelmäßig auch die Beträge der LSt-Pauschalisierung und die Umsatzsteuerbelastung relevant.
Für die Berechnungen sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage bezüglich der Anschaffungskosten ist zu unterscheiden, ob ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder Elektro- oder Hybridfahrzeug gegeben ist.
Die steuerliche Förderung für Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge mit extern aufladbaren Hybridelektromotoren hat dabei zum Teil unterschiedliche Folgen: So ist der Nutzungswert für nach dem angeschaffte Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge nur mit monatlich 0,5 % des Listenpreises anzusetzen, wenn bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine entweder die Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer nicht mehr als 50 Gramm beträgt oder wenn - bei einer Abschaffung nach dem und vor dem - eine Fahrleistung von mindestens 60 Kilometern erreicht wird.
Der zu berücksichtigende Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge wird um bestimmte Anteile der darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs gemindert.
Wenn das Fahrzeug keine Kohlendioxidemissionen aufweist und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 € beträgt, sind bei Anschaffung nach dem und vor dem zudem die Anschaffungskosten nur mit einem Viertel anzusetzen.
Neben dem durch die 1%-Regelung ermittelten geldwerten Vorteil für Privatfahrten sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises (Pauschalbewertung) oder 0,002% des Bruttolistenpreises pro Fahrt zu berücksichtigen.
Diese Arbeitshilfe ist optimiert für Ihren Kanzleialltag insbesondere durch die Angaben der nötigen Mandantendaten und der detaillierten Berechnungen.
Bei der Beratung profitieren Sie von der Möglichkeit der direkten Variantenrechnung, denn hiermit ermitteln Sie Schritt für Schritt
den zu versteuernden geldwerten Vorteil,
den Lohnsteuerbetrag im Rahmen des Pauschalierungsverfahrens sowie
den maßgeblichen USt-Betrag.
Im Einzelnen können Sie durch eine interaktive Abfrage die bei E- und Hybridfahrzeugen relevanten Anschaffungskosten bzw. die Bemessungsgrundlage ermitteln.
Unterschieden werden hierbei die Fahrzeuge nach den relevanten Anschaffungsdaten und den weiteren Voraussetzungen wie z. B. Reichweite und Kohlendioxidemission.
In einem separaten Arbeitsblatt wird die Berechnung der Kürzung für das Batteriesystem vorgenommen und Ihnen nachvollziehbar dargestellt.
Im Rahmen der Berechnung können Sie direkt für Privatfahrten auswählen, ob die 0,03%-Pauschalierung und die 15%-Lohnsteuerpauschalierung angewendet werden soll. Neben den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können hierbei auch Fahrten aufgrund einer Doppelten Haushaltsführung (Familienheimfahrten) erfasst werden.
Ebenso werden Zuschüsse des Arbeitgebers und durch den Arbeitnehmer getragene Nutzungsentgelte berücksichtigt.
Sowohl die Eingaben und die Berechnung aller Werte erfolgen in einem zentralen Arbeitsblatt – so haben Sie die gesamte Herleitung der Berechnung direkt im Blick.
Das Excel-Format erleichtert Ihnen dabei insbesondere den Austausch mit Ihren Mandanten und kann Ihre Arbeitsabläufe erleichtern, da alle benötigten Angaben zur Ermittlung der zu versteuernden Beträge bereits vorliegen.
Mehr zum Thema mit weiterführenden Hinweisen im infoCenter.
VZ 2022 (Version 2022.1)
VZ 2021 (Version 2021.4)
VZ 2020 (Version 2020.1):
VZ 2019 (Version 2019.0):