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Elektroautos als Firmenwagen: Steuerliche Chancen und Herausforderungen für Unternehmen
Worauf es bei der Versteuerung wirklich ankommt
Elektroautos sind längst kein vorübergehender Trend mehr. Heutzutage gelten sie als eine umweltfreundliche Alternative zu schädlichen Verbrennerfahrzeugen – dementsprechend gewinnen sie auch in der Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen streben danach, durch den Einsatz dieser Fahrzeuge ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und ihre Dienstwagenflotte möglichst zukunftssicher zu gestalten. Als Berater stehen Ihnen in dieser Hinsicht jedoch einige Herausforderungen bevor. Auch wenn die staatlichen Förderprogramme für Elektroautos gekürzt wurden, bieten sie noch die eine oder andere Sparmöglichkeit, jedoch auch zahlreiche Entscheidungspunkte und potenzielle Stolperfallen für Ihre Mandanten. Daher ist es wichtig, dass Sie als Berater den Überblick behalten, um maximale Steuervergünstigungen und Fördersummen erzielen zu können. In der NWB Datenbank unterstützt Sie dabei u. a. das Berechnungsprogramm 1 %-Regelung bei Arbeitnehmern: Ermittlung geldwerter Vorteil, Lohnsteuer und Umsatzsteuer – Berechnungsprogramm, NWB VAAAE-40524.
1 %-Regelung bei Arbeitnehmern: Ermittlung geldwerter Vorteil, Lohnsteuer und Umsatzsteuer – Berechnungsprogramm, NWB VAAAE-40524
Bei der Versteuerung von dienstlichen Hybrid- und Elektroautos fallen reduzierte Steuersätze im Rahmen der 0,5 %- oder der 0,25 %-Regelung an.
Das Aufladen beim Arbeitgeber ist für die Mitarbeiter Ihres Mandanten steuerfrei.
Eine elektrische Firmenflotte kann das Image des Unternehmens maßgeblich verbessern.
I. Die Versteuerung von Hybrid- und Elektroautos
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen erhalten und diesen auch privat nutzen, müssen den finanziellen Vorteil daraus versteuern. Dieser Vorteil wird als geldwerter Vorteil bezeichnet. Diese Verpflichtung entsteht aufgrund des privaten Nutzens eines bereitgestellten Firmenwagens durch die Beschäftigten.
Sofern ein ausdrückliches Privatnutzungsverbot besteht und dies vom Arbeitgeber überwacht wird, fällt diese Steuer weg. Normalerweise berechnet das Finanzamt seinen Anteil jedoch entweder anhand eines geführten Fahrtenbuchs oder nach der sogenannten 1 %-Regelung. Arbeitnehmer können sich mit ihrem Arbeitgeber darüber absprechen, welches Verfahren zur Ermittlung des geldwerten Vorteils genutzt werden soll.
Während eines Kalenderjahres ist kein Wechsel zwischen den Ermittlungsmethoden gestattet.
Das Berechnungsprogramm „Kfz: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch“, NWB ZAAAD-37232, ermittelt sowohl für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren als auch für Elektro- bzw. Hybridelektromotoren die jeweils steuerlich relevanten Werte und bietet damit zugleich eine Entscheidungsgrundlage.
1. Die 0,25 %-Regelung für Elektroautos
Für Elektroautos gilt die 1 %-Regelung nicht – hier fallen die Steuersätze deutlich niedriger aus. Wenn Ihre Mandanten einen elektrischen Firmenwagen besitzen,