Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
StuB Nr. 15 vom Seite 592
Private Fähr- bzw. Mautgebühren mindern geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung nicht
Stellt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, sind geldwerte Vorteile für die private Nutzungsmöglichkeit, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahren, für die ein Werbungskostenabzug ausscheidet, zu erfassen (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG). Der geldwerte Vorteil kann entweder nach
der pauschalen (sog. 1 %-Regelung) oder
der individuellen Wertermittlungsmethode (sog. Fahrtenbuch-Regelung)
angesetzt werden.