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Nutzungsausfallentschädigung für Kfz
Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebenden Gewinngrenze
Der BFH hat entschieden, dass die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens stets eine Betriebseinnahme darstellt. Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebenden Gewinngrenze die gewinnwirksame Auflösung früherer Ansparabschreibungen mit einzubeziehen ist.
Sachverhalt des Streitfalls
Der Kläger erzielte als Inhaber einer Versicherungsagentur Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, dabei ermittelte er seinen Gewinn zulässigerweise durch Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Seinem Betriebsvermögen hatte er ein Fahrzeug zugeordnet, das er auch privat nutzte und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach der 1-%- Regelung versteuerte. Der Kläger erklärte im Streitjahr Einkünfte nach § 15 EStG in Höhe von 64.309 €. Dieses Ergebnis setzte sich aus der Gewinnermittlung in Höhe von 113.919 €, in der eine Betriebseinnahme aus der Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 S. 2 und Abs. 6 EStG a. F. in Höhe von 56.000 € enthalten war, und nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben zusammen. Weiterhin zog der Kläger einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG n. F. in Höhe von 49.800 € ab. Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Kläger für den Nu...