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Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme
Kraftfahrzeuge, die [i]Langenkämper, Firmenwagen, infoCenter NWB YAAAB-04811 sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, können ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt werden. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen ist der private Nutzungsanteil entweder nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und als Entnahme zu erfassen. Bei einer Zuordnung zum Privatvermögen wird der betriebliche Nutzungsanteil durch Schätzung oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt und als Einlage erfasst. Wird das Kraftfahrzeug in einen Unfall involviert und erhält der Steuerpflichtige hierfür eine Nutzungsausfallentschädigung durch die Versicherung des Unfallgegners, leitet sich deren steuerliche Behandlung nach der ertragsteuerlichen Zuordnung des Fahrzeugs ab (Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen). Dies hat ebenfalls Auswirkung auf die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils im Jahr des Unfalls.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Streitpunkt betriebliche Kfz
[i]Ebber, Schadensersatz im Umsatzsteuerrecht, infoCenter NWB XAAAA-41717 Betriebliche Fahrzeuge sind in vielen Unternehmen vorhanden und unterliegen zahlreichen steuerrechtlichen Bestimmungen. Neben der bilanziellen sind auch deren ertragsteuerliche Behandlung – insbesondere die Abgrenz...