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Außenprüfung: Ein Leitfaden
Das BMF hat die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2021 veröffentlicht. Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2021 zu einem Mehrergebnis von 729,3 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.582.132 Arbeitgebern wurden 70.193 Arbeitgeber abschließend in 2021 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2021 wurden durchschnittlich 1.900 Prüfer eingesetzt. Darüber hinaus haben sich 40 Lohnsteuerprüfer des BZSt im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, von denen 209 im Jahr 2021 abgeschlossen wurden.
infoCenter/Grundlagen
Schönfeld/Plenker, Lohnsteuer-Außenprüfung, Lexikon;
v. Wedelstädt, Betriebsprüfung, infoCenter;
v. Wedelstädt, Selbstanzeige, infoCenter;
v. Wedelstädt, Steuerfahndung, infoCenter;
Wenning, Umsatzsteuer-Nachschau, infoCenter;
Wenning, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, infoCenter;
Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Schätzungsmethoden, Grundlagen
Zeitschriften
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Beilage 2 S. 12 ;
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Bücher/Kommentare
Harle/Olles, Die moderne Betriebsprüfung, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2017, ISBN: 978-3-482-64973-8;
Bp-Kartei: Schätzung (Vollschätzung/Teilschätzung), NWB AAAAF-05160.
A. Problemanalyse
1 Außenprüfungen finden in Form von Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen statt. Spätestens, wenn sich eine Außenprüfung ankündigt, sollte ein Unternehmer organisatorische Maßnahmen treffen, um für die Prüfung gerüstet zu sein. Zunächst sollen hier Hinweise gegeben werden, wie sich ein Unternehmer auf eine Außenprüfung vorbereiten kann. Die Darstellung ersetzt dabei keine Beratung im Einzelfall, sondern gibt eine Übersicht über die Möglichkeiten, die Rechte und Interessen des Unternehmers bereits im Vorfeld möglichst effektiv zu wahren.
Diesem Beitrag liegen die folgenden Beiträge zugrunde:
Teil 1: Empfehlungen zur Vorbereitung auf eine steuerliche Außenprüfung, BBK 6/2013 S. 270 NWB XAAAE-31392
Teil 2: Verhaltensempfehlungen während einer steuerlichen Außenprüfung, BBK 8/2013 S. 370 NWB HAAAE-33311
Teil 3: Die Besonderheiten der verschiedenen steuerlichen Prüfungsarten, BBK 10/2013 S. 478 NWB QAAAE-34277
Teil 4: Checklisten für eine gelungene Betriebsprüfung, BBK 11/2013 S. 532 NWB OAAAE-36654
I. Empfehlungen zur Vorbereitung auf eine steuerliche Außenprüfung
1. Häufigkeit der Prüfung
a) Unterscheidung nach Größenklassen
2Größenklassen
Wie oft ein Unternehmer geprüft wird, hängt statistisch von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart ab. Das BMF legt hierzu in regelmäßigen Abständen die Kriterien für die Einordnung in Größenklassen neu fest. Die maßgeblichen Unterscheidungsmerkmale sind dabei die Betriebsart, der Umsatz und der steuerliche Gewinn. Aufgrund dieser Merkmale wird jedes Unternehmen der passenden Größenklasse und damit auch der unterschiedlichen Prüfungshäufigkeit zugeordnet. Die Einteilung erfolgt in drei Größenklassen: Großbetriebe, Mittelbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe. Die Einordnung erfolgt stichtagsbezogen im Dreijahresturnus. Für den 23. Prüfungsturnus ab dem hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebsart | Großbetriebe | Mittelbetriebe | Kleinbetriebe |
a) Umsatzerlöse
| a) Umsatzerlöse | a) Umsatzerlöse | |
oder | oder | oder | |
b) steuerlicher
Gewinn | b) steuerlicher Gewinn
| b) steuerlicher Gewinn
| |
Handelsbetriebe | a) über 8,6 Mio. € | a) über 1,1 Mio. € | a) über 210.000 € |
oder
| oder | oder
| |
b) über 335.000 € | b) über 68.000 € | b) über 44.000 € | |
Fertigungsbetriebe | a)
über 5,2 Mio. € | a) über 610.000 € | a) über 210.000 € |
oder
| oder | oder
| |
b) über 300.000 € | b) über 68.000 € | b) über 44.000 € | |
Freie Berufe (FB) | a)
über 5,6 Mio. € | a) über 990.000 € | a) über 210.000 € |
oder
| oder | oder
| |
b) über 700.000 € | b) über 165.000 € | b) über 44.000 € | |
Andere Leistungsbetriebe (AL) | a) über 6,7 Mio. € | a) über 910.000 € | a) über 210.000 € |
oder
| oder | oder
| |
b)
über 400.000 € | b) über 77.000 € | b) über 44.000 € | |
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) | a) über 1,2 Mio € | a) über 610.000 €
| a) über 210.000 €
|
oder | oder
| oder
| |
b) über 185.000 € | b) über 68.000 €
| b) über 44.000 €
|
3 Einstweilen frei
4Kleinstbetrieb
Ein Kleinstbetrieb liegt immer dann vor, wenn die für die jeweilige Betriebsart gültigen Schwellen für Kleinbetriebe nicht erreicht sind. Für sonstige Sonderfälle vgl. das .
5Prüfungshäufigkeit
Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird eine Außenprüfung durchgeführt:
Großbetriebe „sollen“ durchgehend geprüft werden (die Finanzverwaltung interpretiert „sollen“ als „müssen“).
Mittelbetriebe werden durchschnittlich ca. alle zwölf Jahre geprüft.
Bei Klein- und Kleinstbetrieben ist eine Aussage über einen regelmäßigen oder typischen Turnus nicht möglich. Vielmehr wird das Finanzamt eher nach Anlass prüfen, z. B. wenn Steuererklärungen nicht oder nur schleppend abgegeben werden oder die letzte Steuererklärung auffällige Werte enthält. Denkbar ist dies z. B., wenn die Vorsteueranmeldungen laufend Überschüsse ergeben und kein plausibler Grund hierfür erkennbar ist.
6Anlassbezogene Prüfungen
Abgesehen von o. g. üblichen Häufigkeiten können Prüfungen im Einzelfall insbesondere angesetzt werden, wenn ein besonderer Anlass besteht, z. B.
das Unternehmen wurde durch einen ehemaligen Arbeitnehmer oder einen Konkurrenten angezeigt;
es besteht eine Kontrollmitteilung, die aus der Betriebsprüfung bei einem Geschäftspartner herrührt (z. B. eine Kopie einer hohen Ausgangsrechnung);
das Finanzamt führt eine sog. Branchenprüfung durch und das Unternehmen gehört dieser Branche an
b) Typische Prüfungsanlässe
7 Neben den Größenmerkmalen sind für die Auswahl eines Betriebs zur Betriebsprüfung u. a. auch die folgenden typischen Anlässe relevant:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Äußere
Anlässe | „Verdachtsmomente“ aus
vorangegangenen Prüfungen | Sonstige
„Verdachtsmomente“ |
Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung,
Gesellschafterwechsel, Verträge mit Gesellschaftern. | Vorangegangene
Betriebsprüfung mit hohen Mehrsteuern
(Anschlussprüfung), vorangegangene Umsatzsteuer-Nachschau mit Auffälligkeiten. | Knappe Privatentnahmen zum
Lebensunterhalt, private Grundstückserwerbe/Investitionen bei niedrigen Privatentnahmen, Teilwertabschreibungen auf Grundstücke, Beteiligungen oder Vorratsvermögen, nicht plausible Rückstellungen, niedrige teilfertige Arbeiten bei hohen Kundenanzahlungen, Kontrollmitteilungen/Selbstanzeigen. |
Dem Finanzamt können Informationen über den Mandanten aufgrund vielfältiger Quellen vorliegen:
abgegebene Bilanzen und Steuererklärungen,
Informationen aus Außenprüfungen bei Geschäftspartnern,
Informationen im Internet (z. B. manche Unternehmen stellen sich als besonders erfolgreich dar),
Mitteilungen von anderen Behörden (z. B. Sozialversicherung) und Gerichten,
Handelsregister, Grundbuch, elektronischer Bundesanzeiger, Datenbanken der Finanzverwaltung,
Anschwärzungen nach Scheidung, Kündigung und sonstige Streitigkeiten.
8-9 Einstweilen frei