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Anspruch auf Akteneinsicht und Auskunft nach Betriebsprüfungen?
Darf der Unternehmer Einsicht in die Auswertungen mittels IDEA-Software verlangen?
[i]Walter, Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren, NWB 37/2021 S. 2748 NWB SAAAH-88693 Mittels der Prüfsoftware IDEA können Betriebsprüfer Auswertungen in der Summarischen Risikoprüfung erzeugen. Um sich mit diesen Auswertungen effektiv auseinandersetzen zu können, sollten Unternehmer wissen, wie der Prüfer zu seinen Ergebnissen gelangt ist. Hier stellt sich die Frage, ob ein entsprechender Anspruch auf Akteneinsicht gegeben ist. Der Beitrag geht auf diese Frage ein – erweitert auf Kalkulationen und sonstige Prüfmethoden.
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I. Anspruch auf Akteneinsicht nach der DSGVO
Betriebsprüferin P [i]Scholz, Einsatz der Zeitreihenanalytik in der Prüfungspraxis – heute, BBK 12/2016 S. 603 NWB JAAAF-75239 führt für den von ihr geprüften Gastronomiebetrieb eine Zeitreihenanalyse durch. Der Gastronom bestreitet den auf diese Weise für bestimmte Perioden ermittelten Aufschlagssatz. P beruft sich darauf, dass das IDEA-Programm fehlerfrei laufe. Zur Klärung möchte der Gastronom den Zeitreihenvergleich Schritt für Schritt nachvollziehen können und verlangt daher die Herausgabe der Daten zwecks rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens.
Frage: Hat der Gastronom einen Anspruch auf Einsicht in die Arbeitsunterlagen der Prüferin?
[i]Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018, Grundlagen NWB JAAAG-60004 Zur Beantwortung der Frage ist zu prüfen, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Anspruchsgrundlage ergibt:
„Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten [...].“
Mehrere Finanzgerichte haben sich mittlerweile mit dieser noch jungen Rechtsnorm auseinandergesetzt und sich zu der Frage geäußert, ob Art. 15 Abs. 1 DSGVO einen Anspruch auf Akteneinsicht gegen das Finanzamt gewährt, um dort verwaltete S. 43personenbezogene Daten zu erfragen. Die bisherige Rechtsprechung lässt sich folgender Tabelle entnehmen: