Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt
Rechte, die einem Investor die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen geben
B20
Je größer die Anrechte auf Renditen bzw. je höher das Risiko schwankender Renditen aus seinem Engagement bei einem Beteiligungsunternehmen, desto höher der Anreiz für den Investor, Rechte zu erwerben, die ausreichen, um ihm die Verfügungsgewalt zu geben. Ein hohes Risiko aufgrund von Renditeschwankungen ist deshalb ein Indikator dafür, dass der Investor eventuell die Verfügungsgewalt hat. Der Umfang des Risikos des Investors ist per se jedoch nicht entscheidend dafür, ob ein Investor die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt.
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AAAAE-26071