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Elterngeld, Elternzeit
Neues auf einen Blick:
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wurde für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem auf 200 000 € zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem auf 175 000 € zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab bis einschließlich galt eine Einkommensgrenze von 300 000 € für Paare und 250 000 € für Alleinerziehende.
1. Allgemeines
a) Höhe des Elterngeldes
Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit wird für Kinder ein Elterngeld in Höhe von 65 % bis 67 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 €, höchstens jedoch 1800 € monatlich.
Die Höhe des Elterngelds errechnet sich individuell nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen vor der Geburt.
Für Geburten ab dem besteht kein Anspruch, wenn die berechtigte Person im Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200000 € (Paare und Alleinerziehende) erzielt hat. Für Geburten ab sinkt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 175000 €.
Grundsätzlich wird Elterngeld bei einem bisherigen Nettoverdienst unter 1200 € in Höhe von 67 Prozent des durchschnit...