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Die Elternzeit in der Entgeltabrechnung (Teil 1)
Arbeitsrechtliche Aspekte
In der gesellschaftlichen Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt die Elternzeit eine große Rolle. In der aktuellen Ausprägung bedeutet „Elternzeit“ den Rechtsanspruch auf eine befristete Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. In dieser Zeit kann, muss aber nicht, (Teilzeit) gearbeitet werden. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)“ i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl I S. 33), zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. (BGBl I S. 1228). In den Personalabteilungen ist die Elternzeit arbeitsrechtlich immer ein wichtiger Faktor. Wird zudem in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet, müssen zusätzlich verschiedene sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten beachtet werden.
Teil 1 dieses Beitrags skizziert die hierfür wesentlichsten Regelungen aus arbeitsrechtlicher Sicht. Der zweite Teil des Beitrags in einer der nächsten Ausgaben der LGDD wird sich mit den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten befassen.
I. Vom Mutterschaftsurlaub zur Elternzeit
Noch bis in die späten 70er Jahre des 20. Jahrhunderts bedeutete eine Schwangerschaft für berufstätige Frauen fast immer das ...BGBl I S. 69BGBl I S. 1966