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Lexikon - Stand: 08.05.2024

Elterngeld, Elternzeit

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Mai

Neue Einkommensgrenzen seit

Durch das im März 2024 beschlossene Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sind die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld für Alleinstehende noch einmal angepasst worden.

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wurde für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem auf 200000 € zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem auf 175000 € zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab bis einschließlich gilt die Einkommensgrenze von 300000 € für Paare und 250000 € für Alleinerziehende.

(Bundesrats-Drucksache 91/24 – Beschluss – vom ; Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 107, Artikel 7)

Neues auf einen Blick:

Für Eltern, deren Kind nach dem geboren wird, gilt für den Bezug von Elterngeld eine neue Einkommensgrenze. Die neue Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) beträgt für Alleinstehende 150000 € und für Paare 200000 € (bisher 250000 € für Alleinstehende und 300000 € für Paare). Zum sinkt die Einkommensgrenze auf 175000 €. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.

Ab sind Beginn und Ende der Elternzeit ...

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