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StGB § 3

Allgemeiner Teil

Erster Abschnitt: Das Strafgesetz

Erster Titel: Geltungsbereich

§ 3 Geltung für Inlandstaten

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NWB WAAAB-27062

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