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ESRS S3 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

AR 9.

Die Beschreibung muss die wichtigsten Informationen enthalten, die für eine wahrheitsgetreue Darstellung der Konzepte in Bezug auf betroffene Gemeinschaften erforderlich sind; zu diesem Zweck hat das Unternehmen zu prüfen, ob es Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen abgeben sollte, die im Berichtsjahr an beschlossenen Konzepten vorgenommen wurden (wie neue oder zusätzliche Ansätze für die Einbeziehung, die Sorgfaltspflicht und die Abhilfe).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289

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