ESRS S3 AR 45.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

AR 45.

Die Ziele in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen können mit den Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden. So könnte beispielsweise ein Ziel, die Lebensgrundlagen betroffener Gemeinschaften nach einer Neuansiedlung vollständig wiederherzustellen, sowohl die Auswirkungen auf diese Gemeinschaften als auch die damit verbundenen Risiken für Unternehmen, wie z. B. Proteste in der Gemeinschaft, verringern.

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BAAAJ-58289