ESRS S3 AR 42.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

AR 42.

Das Unternehmen hat zu berücksichtigen, ob und wie seine Verfahren zum Management wesentlicher Risiken im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften in bestehenden Risikomanagementverfahren integriert sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289