ESRS S3 AR 40.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

AR 40.

Wenn es Angaben dazu macht, ob Abhängigkeiten zu Risiken werden, hat das Unternehmen externe Entwicklungen zu berücksichtigen.

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BAAAJ-58289