ESRS S3 AR 4.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

AR 4.

Auch wenn betroffene Gemeinschaften möglicherweise nicht auf der Ebene der Strategie oder des Geschäftsmodells mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, können ihre Standpunkte in die Bewertung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens einfließen. Das Unternehmen kann die Standpunkte der betroffenen Gemeinschaften und ihrer Vertreter angeben.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289