Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
39.
Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
Verringerung der negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder
Förderung positiver Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder
Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289