ESRS S3 39.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

39.

Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:

  1. Verringerung der negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder

  2. Förderung positiver Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder

  3. Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289