ESRS S3 37.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
37.
Bei der Angabe der nach Absatz 32 Buchstabe d erforderlichen Informationen hat das Unternehmen, wenn es die Wirksamkeit einer Maßnahme durch die Festlegung eines Ziels bewertet, den ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289