ESRS S3 37.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

37.

Bei der Angabe der nach Absatz 32 Buchstabe d erforderlichen Informationen hat das Unternehmen, wenn es die Wirksamkeit einer Maßnahme durch die Festlegung eines Ziels bewertet, den ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289