ESRS S3 35.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

35.

Das Unternehmen gibt an, ob und wie es Maßnahmen ergreift, um zu vermeiden, dass seine eigenen Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften haben oder dazu beitragen, gegebenenfalls einschließlich seiner Praktiken in Bezug auf die Planung, den Erwerb und die Nutzung von Flächen, die Finanzierung, Gewinnung oder Erzeugung von Rohstoffen, die Nutzung natürlicher Ressourcen und das Management von Umweltauswirkungen. Dies kann auch die Angabe des Ansatzes umfassen, der bei Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und sonstigem unternehmerischem Druck verfolgt wird.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289