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ESRS S3 19.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

19.

Das Unternehmen hat seine allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften und ihrer Vertreter in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289

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