Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
18.
Das Konzept kann die Form eines eigenständigen Konzepts in Bezug auf Gemeinschaften haben oder in ein umfassenderes Dokument wie einen Ethikkodex oder ein allgemeines Nachhaltigkeitskonzept aufgenommen werden, das das Unternehmen bereits im Rahmen eines anderen ESRS angegeben hat. In diesen Fällen gibt das Unternehmen einen genauen Querverweis an, um auf die Aspekte des Konzepts hinzuweisen, die die Anforderungen dieser Angabepflicht erfüllen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289