Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 123 (weggefallen)
Vorbemerkungen zu §§ 123 bis 126 EStG
Der Gesetzgeber hatte mit dem Jahressteuergesetz 2022 einen neuen Abschnitt XVI, Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse, in das EStG aufgenommen. Hierbei regeln die neuen §§ 123 bis 126 EStG eine Besteuerung der staatlichen Unterstützungsleistungen aus der Gas- und Wärmepreisbremse als sonstige Einkünfte. Die Forderung einer Besteuerung geht auf die Empfehlungen der Kommission aus dem Abschlussbericht vom zum sozialen Ausgleich bei den Entlastungen aus der Gaspreis- und Wärmepreisbremse zurück. Steuersystematisch ist diese Regelung schwer zu begründen. Letztendlich kommt es hier zu einer Besteuerung von Sozialleistungen und nicht von Markteinkommen. Insofern sei auf die Kritik zu §§ 112 bis 122 EStG (Energiepreispauschale) in den Vorbemerkungen zu § 112 EStG verwiesen (KKB/Hechtner, § 112 EStG). Das Jahressteuergesetz 2022 vom wurde am verkündet, so dass die spezifischen Regelungen nach §§ 123 bis 126 EStG am in Kraft getreten sind.
Offenbar ergaben sich aber massive Schwierigkeiten in der Umsetzung der Normen. Neben de...