Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
1 Zur Entstehung und Entwicklung der Vorschrift, dem Anwendungszeitpunkt und dem Inkrafttreten wird auf die Ausführungen zu § 101 EStG (KKB/Hechtner, § 101 EStG) verwiesen. § 108 EStG wurde zusammen mit weiteren Normen für das System der Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 EStG) mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. mit Wirkung für die VZ 2021 bis 2026 eingeführt.
2Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Norm ordnet an, dass die Straf- und Bußgeldvorschriften nach der AO auf die Mobilitätsprämie entsprechend anzuwenden sind.
4Die Abgabenordnung enthält in den §§ 370 ff. und 378 ff. Regelungen über die Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Mit beiden Instrumenten soll eine Ahndung von Verletzungen gegen die individuellen Pflichten aus dem Steuerschuldverhältnis ermöglicht werden. Typischerweise betrifft dies die Verletzung des Rechtsanspruchs des Staates auf den Steueranspruch im Rahmen von Steuerverkürzungen durch den Steuerpflichtigen, wodurch der Staat im Hinblick auf sein Vermögen geschädigt wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, dass auch bei der Gew...