Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 68 Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DAKG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 II 818; DA-KG 2024 = BStBl 2024 I 735).
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020, Rz. 906 ff.
Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Mitwirkungspflichten aller am Kindergeldverfahren Beteiligter.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen. Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wurde § 68 Abs. 4 EStG neu gefasst.
§ 68 Abs. 5 bis 7 EStG sind mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. ergänzt worden. § 68 Abs. 4 EStG wurde redaktionell durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgeset...