Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 38 Erhebung der Lohnsteuer
Niermann, Geldwerte Vorteile bei Aktienoptions- und Wandlungsrechten, ; Hilbert, Arbeitslohn durch Vorteilsgewährung von dritter Seite, ; Wissenschaftlicher Beirat Steuern Ernst & Young, Der Arbeitgeber als kostenloses Hilfsorgan der Finanzverwaltung?, DB 2013, 139.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Vom Arbeitslohn wird die Steuer an der Quelle durch direkten Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die LSt ist keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Art der Erhebung durch Vorauszahlung. Dadurch wird die ESt-Schuld auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht erst nach Ablauf des Kj. getilgt, sondern im laufenden Kj. Die Anrechnung der LSt erfolgt im Rahmen der ESt-Veranlagung nach § 46 EStG. Erfolgt keine Veranlagung ist die ESt auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit der Zahlung der LSt abgegolten. Die LSt ist nach der USt die einnahmestärkste Steuer. § 38 EStG regelt, den Abzug der LSt an der Quelle und die Einbeh...