Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
§§ 51, 68 EStDV; BStBl 2012 I 595; BewRL = BStBl 1967 I 397 und 1968 I 223; Nutzungssatz-Richtlinien, BStBl 2017 I 783; BStBl 2018 I 1214 (Rotfäule); BStBl 2019 I 463, Forstschäden im Kj. 2018 (aus Wj. 2017/18 und 2018/19) Viertelsteuersatz; BStBl 2021 I 1044, Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG).
Ortenburg/Ortenburg, Zur Bedeutung des „stehenden Holzes“ bei der Einkommensbesteuerung von Forstwirten, DStZ 2005, 782; Wiegand, Das StVereinfG 2011 aus der Sicht der LuF, NWB 2011, 3606.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Für die Forstwirtschaft ist aus natürlichen Gründen nicht klar abgrenzbar, ob durch eine Holznutzung noch eine „Waldrente“, also quasi Einkommen oder ob schon ein Eingriff in das Waldkapital, quasi eine Vermögensumschichtung vorliegt.
2In der Forstwirtschaft werden im Zeitpunkt der Veräußerung des geernteten Holzes stille Reserven aufgedeckt, die sich während der Wachstumsperiode des Holzes (in ca. 80 bis 200 Jahren) gebildet haben. Die Vorschrift bezweckt deshalb eine Tarifvergünstigung bei bestimmten Einkünften und zwar den Ei...