Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
R 10f EStR; H 10f EStH; Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien, BStBl 2020 I 169; Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden, BStBl 2015 I 506.
Beck, Der X. Senat des BFH ändert seine Rechtsprechung zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, NWB 2015, 1318; Beck, Erhöhte Absetzung bei der Umnutzung von Gebäuden in einem Sanierungsgebiet, DStR 2015, 158; Klein, Aktuelle Zweifelsfragen der Steuerbegünstigung von Baudenkmälern, DStR 2016, 1399; Beck, Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG – bei unterschiedlicher Nutzung des Gebäudes unterschiedliche Bescheinigungen erforderlich?, DStR 2017, 1469; Krauß, Chancen und Fallstricke bei Immobilieninvestitionen in Sanierungsgebieten, DStR 2019, 1185.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Nach § 10f Abs. 1 EStG kann der Stpfl. Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG vorliegen. Das G...