Neue Urteile zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken
In einer Reihe bemerkenswerter Entscheidungen konkretisiert der BFH die Anforderungen an die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken.
In einer Reihe bemerkenswerter Entscheidungen konkretisiert der BFH die Anforderungen an die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken.
Inwieweit interne Zuständigkeitsregelungen in der Geschäftsleitung einer juristischen Person zu einer Beschränkung der straf- und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit führen können, war Gegenstand eines aktuellen Urteils des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 9.11.2023 - III ZR 105/22, NAAAJ-55894). In dem entschiedenen Fall hatte die Vorinstanz die Frage der Zuständigkeit innerhalb der Geschäftsführung und mögliche gegenseitige Überwachungspflichten nicht hinreichend gewürdigt.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Die Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie sind mit einem Vergleich geendet. Darin haben sich die Unternehmen verpflichtet, für die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Hierauf macht der vzbv aktuell aufmerksam.
In seiner nächsten Sitzung am 22.3.2024 berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz vom 21.1.2024, dem der Bundestag bereits am 23.2.2024 zugestimmt hat.
Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt (Sächsisches FG, Urteil v. 24.1.2024 - 2 K 936/23, rechtskräftig).