Aktivierbarkeit von Anschaffungsnebenkosten, insbesondere Vorerwerbskosten
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Aktivierbarkeit von Anschaffungsnebenkosten, insbesondere Vorerwerbskosten“.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Aktivierbarkeit von Anschaffungsnebenkosten, insbesondere Vorerwerbskosten“.
Der Beitrag greift umsatzsteuerliche Probleme im Zusammenhang mit Abmahnzahlungen auf und zeigt auf, weshalb Abmahnzahlungen entgegen der vorherrschenden Rechtsprechung nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Das OLG Hamburg hatte über Folgendes zu entscheiden: Kann ein auf einem Arbeitgeber-Bewertungsportal bewerteter Arbeitgeber die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn vom Portalbetreiber die Individualisierung eines Urhebers einer Bewertung nicht erfolgt und damit das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes zu dem Urheber nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss v. 8.2.2024 - 7 W 11/24, VAAAJ-70687)?
Die Minijob-Zentrale informiert über bevorstehende Änderungen beim Mindestlohn und den Minijobs. Der Mindestlohn wird im Jahr 2025 auf 12,82 € pro Stunde angehoben. Damit steigt auch die hieran gekoppelte Verdienstgrenze bei den Minijobs von bisher 538 € auf 556 € pro Monat.
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen (OVG NRW, Urteile v. 30.09.2024 - 6 A 856/23 und - 6 A 857/23; Revision nicht zugelassen).
Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 EStDV (seit 1999 § 6 Abs. 3 S. 1 EStG) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil v. 25.1.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, Rz 40) (BFH, Urteil v. 8.8.2024 - IV R 1/20; veröffentlicht am 24.10.2024).