Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA Frankreich – Grenzgängerregelung
Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland steht die Grenzgängerregelung im Hinblick auf die Besteuerung einer Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht entgegen, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat.