Steuerbefreiung für übliche Gelegenheitsgeschenke nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG
§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ist eine schenkungsteuerrechtliche Befreiungsvorschrift, die insbesondere in der steuerlichen (Compliance- und Gestaltungs-)Beratung vermögender und hochvermögender Familien eine wichtige Rolle spielt. Neben der Reduzierung der Belastung von Freibeträgen ist es für den Steuerpflichtigen von wesentlicher Bedeutung, keine Fehler zu machen, um sich nicht bei späteren Schenkungen einem Hinterziehungsvorwurf ausgesetzt zu sehen.