Die Abgeltungsteuer (§§ 43 ff. EStG) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sorgt seit ihrer Einführung im Jahr 2009 für Diskussionen, insbesondere hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der ursprünglich beabsichtigte Entlastungseffekt durch die pauschale Besteuerung mit 25 % ist in der Praxis wohl noch spürbar, doch die Frage nach einer Rückkehr zur progressiven Besteuerung bleibt insbesondere aufgrund des gut ausgebauten Datenaustauschs zwischen Finanzverwaltung und Banken berechtigt, auch wenn politisch aktuell keine entsprechenden Schritte zu erwarten sind.