Umsatzsteuerliche Fallstricke bei Holdingstrukturen
Holdingstrukturen werden in der Praxis häufig ausschließlich aus bilanziellen und ertragsteuerlichen Gründen gestaltet. Die umsatzsteuerlichen Implikationen treten dagegen oftmals erst in Erscheinung, wenn Vorsteuerabzüge versagt werden oder eine ungewollte Organschaft festgestellt wird.