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Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer 2026
Überblick über aktuelle Änderungen
Das Umsatzsteuergesetz wurde in insgesamt drei neuen Gesetzen und Verordnungen geändert. Herauszuheben ist, dass der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie zum dauerhaft auf 7 % gesenkt wurde und die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken grundsätzlich nach der Nutzfläche erfolgen muss. Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die umgesetzten Änderungen und Anpassungen. Darüber hinaus werden die beabsichtigten umsatzsteuerlichen Veränderungen kurz erläutert. Abgerundet wird der Beitrag durch Hinweise zu umsatzsteuerrelevanten Änderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen sowie die Darstellung der Neuerungen in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2026.
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wurde dauerhaft auf 7 % gesenkt.
Bei der Vorsteueraufteilung bei Grundstücken wurde gesetzlich normiert, dass der Gesamtumsatzschlüssel nachrangig gegenüber anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden ist. Damit gilt vorrangig der Aufteilungsmaßstab „Nutzfläche“.
Es wurden Übergangsregelungen zur Aufhebung des Umsatzsteuerlagers ins Gesetz aufgenommen.