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Online-Nachricht - Mittwoch, 28.01.2026

Einkommensteuer | Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten (BMF)

Das BMF hat das finale Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht ().

In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

I. Anschaffungskosten

  1. Umfang der Anschaffungskosten

  2. Betriebsbereiter Zustand eines Gebäudes

  3. Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb

II. Herstellungskosten

  1. Umfang der Herstellungskosten

  2. Herstellung eines Gebäudes

  3. Erweiterung eines Gebäudes

  4. Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung

III. Anschaffungsnahe Herstellungskosten

  1. Umfang der anschaffungsnahen Herstellungskosten

  2. Aufwendungen, die keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind

  3. Dreijahreszeitraum

  4. 15 %-Grenze

IV. Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen

V. Feststellungslast

Hinweise:

Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.

Das Schreiben ersetzt die , BStBl 2003 I S. 386 sowie v. - IV C 1 - S 2171 c/09/10004: 006, BStBl 2017 I S. 1447.

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
IAAAK-09023