Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

17. Welches Verhältnis besteht zwischen Steuerschuldumkehr und Bauabzugsteuer?

Die umsatzsteuerlichen Änderungen im Jahr 2014 haben keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Steuerschuldumkehr und einkommensteuerlicher Bauabzugsteuer.

Bezieht der unternehmerische Leistungsempfänger eine Bauleistung, muss er aus dem Entgelt 15 % Bauabzugsteuer für den Leistenden abführen. Dabei ist es unerheblich, ob der Empfänger selbst Bauleister ist. Bei der Berechnung der Bauabzugsteuer ist die Umsatzsteuer einzubeziehen, auch wenn sie im Wege der Steuerschuldumkehr vom Leistungsempfänger geschuldet wird.

Beispiel

Subunternehmer S erbringt eine Bauleistung an den Generalunternehmer G. S erteilt eine Rechnung über 100.000 € mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft. G berechnet vom Bruttobetrag (100.000 € + 19.000 €) die Bauabzugsteuer von 17.850 €. Die Bauabzugsteuer führt er an das Finanzamt ab und zahlt an S eine Vergütung von 82.150 €.

Auf den Einbehalt der Bauabzugsteuer kann verzichtet werden, wenn der Leistende eine Freistellungsbescheinigung vorlegt (§ 48b EStG). Die neue UStG 1 TG-Bescheini­S. 29gung ersetzt die einkommensteuerliche Freistellungsbescheinigung nicht. Jede Bescheinigung gilt grun...