Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

11. Was ist bei Bauleistungen und Organschaften zu beachten?

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Erbringung von Bauleistungen an einen Organkreis. Dort ist die Bauleistereigenschaft für jedes Organmitglied einzeln zu bestimmen. Als Leistungsempfänger schuldet der Organträger – nach Verwaltungsauffassung – nur dann die Umsatzsteuer, wenn die jeweilige Leistung von einem Organmitglied bezogen wurde, welches als Bauleister zu qualifizieren ist. Dazu muss der jeweilige Teil des Organkreises zu mindestens 10 % Bauleistungen erbringen.

Beispiel

Organträger OT verfügt über zwei Organgesellschaft OG1 und OG2. OT und OG1 erbringen selbst keine Bauleistungen, während OG2 ausschließlich Bauleistungen ausführt. Subunternehmer S erbringt Bauleistungen an den Organkreis, die wie folgt zuzuordnen sind:

  1. Ausschließlich OT bzw. OG1

  2. Ausschließlich OG2

  3. Jeweils zur Hälfte OG1 und OG2

Die Bauleistungen des S unterfallen in a) nicht § 13b UStG, weil der Leistungsempfänger selbst keine Bauleistungen erbringt. In b) kommt es zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Die Steuer muss durch den Organträger OT angemeldet und abgeführt werden. Im Fall c) unterliegt nur die an OG2 erbrachte Hälfte der Leistungen der Steuerschuldum...