Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

14. Wie bestimmt sich der Ort einer Bauleistung?

Bauleistungen sind grundsätzlich als Leistungen im engen Zusammenhang mit einem Grundstück anzusehen (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Daher wird eine Bauleistung stets am Belegenheitsort des Grundstücks ausgeführt.

Hinweis

Der Begriff der Grundstücksleistung ist weiter gefasst, als der Begriff der Bauleistung. Dem Belegenheitsortsprinzip können daher auch Leistungen der Baubranche unterfallen, die keine Bauleistung im Sinne der Steuerschuldumkehr darstellen.

Relevant ist die Frage nach dem Leistungsort bei einem grenzüberschreitenden Bezug der Bauleistung. Wird die Leistung auf einem in Deutschland belegengen Grundstück gegenüber einem ausländischem Empfänger erbracht, ist die Leistung in Deutschland steuerbar. Auch in diesen Fällen kommt es zum Übergang der Steuerschuldnerschaft, wenn der Leistungsempfänger Bauleister ist.

Liegt das Grundstück im Ausland, kommt es auf die Person des Empfängers nicht an. Die Leistung ist in Deutschland in jedem Fall nicht steuerbar. Bei einer gemeinsamen Abrechnung von Leistungen an verschiedenen in- und ausländischen Grundstücken liegen in aller Regel Teilleistungen vor. Die Steuerbarkeit jeder einzelnen Teilleistung bestimmt sich d...