Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

2. Wer ist Bauleister?

Eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen ist, dass der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen ausführt. Die Einschränkung wurde vor allem deshalb bestimmt, weil die Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Umsatzsteuersystem eine Ausnahme darstellt und nur in notwendigen Fällen zur Anwendung kommen sollte. Gerade in der Baubranche hatte der Gesetzgeber vor Einführung der Regelung im Jahr 2004 erhebliche Gefahren für ein gesichertes Umsatzsteueraufkommen identifiziert. Zudem sollte die Regelung insoweit praxisgerecht gestaltet werden, als dass die am Leistungsaustausch Beteiligten ohne weiteres und mit weitgehender Sicherheit feststellen können sollten, ob eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorzunehmen sei.

Die Bestimmung der Bauleistereigenschaft hängt insbesondere von der nachhaltigen Ausführung von Bauleistungen ab (§ 13b Abs. 5 Satz 3 UStG). Zur deren Bestimmung hat die Finanzverwaltung eine Umsatzschwelle definiert, um nur nachhaltig bauleistende Leistungsempfänger zu erfassen. Danach ist ein Unternehmer Bauleister, wenn er im vorangegangenen Kalenderjahr Bauleistungen erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage mehr als 10 % der Summe s...