Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Mietverhältnisse für gewerblich zu nutzende Räumlichkeiten werfen regelmäßig vielfältige Bilanzierungsfragen auf. Der Beitrag widmet sich der bilanziellen Abbildung von Ein- und Umbauten sowie damit zusammenhängenden Verpflichtungen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Bilanzierung der Steuerklausel aus einem Anteilskauf bei drei Beteiligten“.
Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Bilanzierung der Steuerklausel aus einem Anteilskauf bei drei Beteiligten“.
Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Mietverhältnisse für gewerblich zu nutzende Räumlichkeiten werfen regelmäßig vielfältige Bilanzierungsfragen auf. Der Beitrag widmet sich der bilanziellen Abbildung von Ein- und Umbauten sowie damit zusammenhängenden Verpflichtungen.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
Mit dem JStG 2022 wurde eine als Wahlrecht ausgestaltete steuerliche Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe des GWG-Grenzwerts eingeführt. Das aktuelle Buchführungs-Seminar stellt die Buchungen mit bzw. ohne Inanspruchnahme des Wahlrechts einander gegenüber.
Im Dezember 2022 ist bei einer prüfungspflichtigen GmbH absehbar, dass das Eigenkapital durch den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag zum Abschlussstichtag erstmalig negativ sein wird. Der Alleingesellschafter hat der GmbH in der Vorperiode ein Darlehen vergeben. Um die bilanzielle Überschuldung der GmbH zum Abschlussstichtag abzuwenden, soll die Buchung „Darlehen an Kapitalrücklage“ erfolgen.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Leserfrage geht der Frage nach, ob die Strompreisbremse buchhalterisch auf dem Aufwandskonto im Haben zu buchen sind oder ob sie als Ertrag auszuweisen ist.
Immer wieder kommt vor, dass sich die Wertansätze in der Handelsbilanz von denen in der Steuerbilanz unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass der steuerliche Gewinn vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss abweicht und dadurch die Steuerbelastung im Verhältnis zum Jahresüberschuss entweder zu hoch oder zu niedrig ausfällt.
Mit Urteil v. 26.7.2023 hat der BFH herausgearbeitet, werde eine Einnahme vor einer zeitraumbezogenen Leistung erzielt, komme ihre zeitliche Abgrenzung nur durch Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens i. S. des § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Betracht. Dabei ist die Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung, dass die Einnahme Ertrag für eine „bestimmte Zeit“ nach dem Abschlussstichtag darstellt, nur erfüllt, wenn die Leistung über einen kalendermäßig festgelegten oder berechenbaren Zeitraum zu erbringen ist. Eine individuelle Schätzung der Dauer der Gegenleistung kann der Bestimmung des Zeitraums nicht zugrunde gelegt werden, wohl aber eine Schätzung aufgrund allgemeingültiger Maßstäbe.
Der Ukraine-Krieg hat Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Berichterstattung im Anhang und Lagebericht. Bleibt das Zahlenwerk der Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen vor dem 24.2.2022 hiervon noch unberührt, sind die erkennbaren wirtschaftlichen Folgen in der Berichterstattung bereits mit aufzunehmen.
Nachfolgend soll eine überblicksartige Darstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht erfolgen. Die Auswahl der dargestellten Entscheidungen orientiert sich dabei an einer möglichst breiten Themenauswahl innerhalb des Bilanzsteuerrechts.
Für den Prüfungsturnus ab dem 1.1.2024 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (BMF, Schreiben v. 15.12.2022, BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.Jahn, Offenlegungspflichten und die (geplante) Anpassung der Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften, NWB Sanieren 4/2024 S. 109NWB-Nachricht v. 31.01.2024, Verfahrensrecht | Betriebsprüfung nach dem Tod des Geschäftsinhabers (FG)Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung, NWB 4/2024 S. 274NWB-Nachricht v. 21.12.2023, Jahresabschluss | Größenklassen von Kapitalgesellschaften werden erhöht (Europäische Kommission)
Ein Arbeitnehmer kann bei der Nutzung eines Dienstwagens für Familienheimfahrten die Zuzahlungen, die er für den Dienstwagen leisten muss, nicht als Werbungskosten absetzen. Dies ergibt sich aus dem Abzugsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG, nach dem Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen nicht berücksichtigt werden.
Die Gruppe der 20 (G-20) hat eine Zusammenfassung vom Treffen der G-20-Finanzminister und Zentralbankpräsidenten freigegeben, das am 12. und 13. Oktober 2022 in Washington abgehalten wurde.
Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Genussrechtskapital vorgelegt. In dem Entwurf geht es insbesondere um die bilanzielle Behandlung von Genussrechtskapital, um Genussrechtsvergütungen sowie um den sog. Debt-Mezzanine-Swap.