Soll man die CSRD-Frösche fragen, ob der Regulierungssumpf trockengelegt werden soll?
In dieser Folge diskutieren die Autoren am Beispiel einer CSRD-Studie, warum Teilnehmer und Inhalt einer Studie stets kritisch zu würdigen sind.
Dr. Norbert Lüdenbach geht im aktuellen Praxisfall der Frage nach, ob eine Rückstellung bei Rückgriffsansprüchen gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage angesetzt werden muss.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema des Ansatzes und der Bewertung von Forstbaumschulkulturpflanzen im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Anwendung des sog. Baumschulerlasses.
In der Literatur wird die Aktivierung von Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 28.4.2025 den Entwurf „Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures Proposed amendments to IFRS S2“ veröffentlicht. Hintergrund der gezielten Änderungen an IFRS S2 sind Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen erhalten.
Der EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) hat am 25.4.2025 den Arbeitsplan zur Vereinfachung von ESRS Set 1 an die EU-Kommission übermittelt. Hintergrund dieses Projekts sind die Omnibusvorschläge der EU-Kommission vom 26.2.2025, die u. a. eine Vereinfachung der ESRS Set 1 vorsehen. Daraufhin hat die EU-Kommission EFRAG aufgefordert, bis zum 31.10.2025 fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung von ESRS Set 1 zu erarbeiten und ihr zuvor einen Arbeitsplan zu übermitteln.
In den letzten Jahren war das Bilanzsteuerrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten bilanzsteuerrechtlichen Problemen bringen und auf ggf. vorhandene Verwaltungsanweisungen hinweisen.
Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf- bzw. Mietverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen oftmals problematisch. Bei der Beurteilung ist zwischen den verschiedenen Vertragstypen zu unterscheiden.
In den letzten Jahren war das Bilanzsteuerrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten bilanzsteuerrechtlichen Problemen bringen und auf ggf. vorhandene Verwaltungsanweisungen hinweisen.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema des Ansatzes und der Bewertung von Forstbaumschulkulturpflanzen im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Anwendung des sog. Baumschulerlasses.
In der Literatur wird die Aktivierung von Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert.
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.Ronig, Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen, GrundlagenJüttner, Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung, BBK 19/2024 S. 892
In seinem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Konfigurations- und Anpassungskosten bei SaaS-Vereinbarungen“.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Nachträgliche Herstellungskosten bei Baumaßnahmen an einer Teilfläche“.
In dieser Folge geht es um die Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen sieben oder zehn Geschäftsjahre nach § 253 Abs. 6 HGB.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Für den Prüfungsturnus ab dem 1.1.2024 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (BMF, Schreiben v. 15.12.2022, BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.Bender, Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber Erben, NWB 32/2024 S. 2192Jahn, Offenlegungspflichten und die (geplante) Anpassung der Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften, NWB Sanieren 4/2024 S. 109NWB-Nachricht v. 31.01.2024, Verfahrensrecht | Betriebsprüfung nach dem Tod des Geschäftsinhabers (FG)Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung, NWB 4/2024 S. 274NWB-Nachricht v. 21.12.2023, Jahresabschluss | Größenklassen von Kapitalgesellschaften werden erhöht (Europäische Kommission)
Für Unternehmer und ihre Berater ist es schwer, den Überblick über die einzelnen Gesetzesänderungen zu behalten, die sich im Jahresabschluss 2024 auswirken könnten oder die zwar geplant, dann aber im Gesetzgebungsverfahren gescheitert sind.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Bilanzierung erweiterter Garantien“.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1 n. F.) ist am 6.11.2024 vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) verabschiedet und am 14.11.2024 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) billigend zur Kenntnis genommen worden.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung“.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde auch die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet bis zum Jahresende wieder eingeführt. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft werden, darf demnach der 2-fache Satz der linearen Abschreibung angesetzt werden, allerdings maximal 20 %. Es kann sich also lohnen, später geplante Anschaffungen vorzuziehen.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.