Buchführung & Bilanzierung

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Aktuell geplante Änderungen für die Bargeldbranche

Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung und Empfehlungen des Bundesrates zur Änderung des JStG 2024

Aktuell bereitet sich die Bargeldbranche auf die Mitteilungspflicht (§ 146a Abs. 4 AO) vor, die zum 1.1.2025 eingeführt wird. Parallel dazu wurde jetzt der Referentenentwurf des BMF einer zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV mit weiteren Regelungen, die teils klarstellende Erläuterungen enthalten, aber auch weitere neue Fragen aufwerfen, veröffentlicht.

Abo Handelsbilanzrecht //

Neue Vorgaben zur Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Die am 1.7.2023 in Kraft getretene Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) (BGBl 2023 I Nr. 152) sieht vom allgemeinen Handelsbilanzrecht abweichende Vorschriften für die Gliederung der Jahresabschlüsse und einiger Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vor. Das in der Verordnung vorgegebene Formblatt ist zwingend für Jahresabschlüsse von Wohnungsunternehmen anzuwenden, die sich auf nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre beziehen.

Abo Praxisfälle //

„Umwandlung“ eines Gesellschafterdarlehens in die Kapitalrücklage

Im Dezember 2022 ist bei einer prüfungspflichtigen GmbH absehbar, dass das Eigenkapital durch den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag zum Abschlussstichtag erstmalig negativ sein wird. Der Alleingesellschafter hat der GmbH in der Vorperiode ein Darlehen vergeben. Um die bilanzielle Überschuldung der GmbH zum Abschlussstichtag abzuwenden, soll die Buchung „Darlehen an Kapitalrücklage“ erfolgen.

Abo Bilanzierung //

Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden

Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.Jüttner, Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung, BBK 19/2024 S. 892

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