Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Körperschaftsteuer //

Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte (BFH)

Sieht eine abkommensrechtliche "Switch-over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis AStG verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein (hier: Mitwirkung eines gemäß § 7 AStG an der Gesellschaft beteiligten, unbeschränkt Steuerpflichtigen an der Dienstleistung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG: BFH, Urteil v. 3.7.2024 - I R 4/21; veröffentlicht am 17.10.2024).

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Steuerhinterziehungsbekämpfung //

Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (BMF)

Das BMF hat am 10.10.2024 den Referentenentwurf für eine "Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung" veröffentlicht. Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind. Die EU-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, i.d.R. im Februar und Oktober.

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