Auswirkungen der europäischen Lieferkettengesetzgebung
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Der BFH hat mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 17.5.2023 (I R 42/19 und I R 46/21) im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Familienstiftungen die Berechtigung zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos versagt.
Am 14.6.2024 hat der Bundesrat dem BEPS-MLI-Anwendungsgesetz zugestimmt. Es benennt die konkreten neun deutschen DBA und die konkreten Auswahlentscheidungen Deutschlands zur Anpassung seiner Abkommen unter dem MLI der OECD.
Modelle der sog. Cooperative Compliance sind international nicht neu. Nachdem Bemühungen des deutschen Gesetzgebers insoweit lange nicht erkennbar waren, lassen sich mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz nun gesetzliche Ansätze in diesem Zusammenhang beobachten.
Das JStG 2024-E enthält zwei Änderungen, die Verrechnungspreisfälle betreffen: Erstens mit § 162 Abs. 4 AO-E Strafzuschläge in der Betriebsprüfung und zweitens einen neuen § 175a Satz 2 AO-E, um die Bindungswirkung verbindlicher Auskünfte insoweit aufheben zu können, wie Einigungen hindern.
Warenlager erlebten infolge von BEPS einen steuerlichen Bedeutungswandel und können Betriebsstätten begründen. Regelungen zur Ausnahme von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA 2017 wurde in den ersten DBA implementiert. Mit Einführung des MLI werden weitere bedeutsame DBA folgen.
Die (slowakische) Klägerin führte in Ungarn Ingenieurarbeiten an einem Kraftwerk durch. Die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen machte sie im Vorsteuervergütungsverfahren geltend. Die ungarische Behörde richtete ein Auskunftsersuchen zur Erkundung des Sachverhalts an die Klägerin und forderte eine Reihe von Unterlagen an, die binnen Monatsfrist vorgelegt werden sollten. Die Klägerin reagierte zunächst nicht auf das Ersuchen. Daher stellte die ungarische Behörde das Verfahren ein. Hierauf legte die Klägerin Einspruch ein und legte zugleich alle angeforderten Unterlagen vor. Der Einspruch wurde zurückgewiesen: Die Vorlage neuer Beweise im Einspruchsverfahren sei nicht möglich, wenn der Einspruchsführer vor dem Erlass des erstinstanzlichen Bescheids Kenntnis von diesen Beweisen gehabt habe.
Die deutsche Klägerin und ihre rumänische Konzerngesellschaft fertigten und vertrieben Autositze. In einem zwischen beiden Gesellschaften abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag verpflichtete sich die Konzerngesellschaft zu Dienstleistungen der Verarbeitung von Polsterkomponenten sowie zu Hilfsdienstleistungen, wie z. B. der Lagerung und Verwaltung der Rohstoffe und Produkte, an denen die Klägerin während des gesamten Fertigungsprozesses das Eigentum behielt. Die Klägerin verfügte über eine rumänische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (MwSt-ID), unter der sie Gegenstände erwarb und an ihre Kunden lieferte. Für die von der Konzerngesellschaft an sie erbrachten Dienstleistungen verwendete sie ihre deutsche MwSt-ID. Die Konzerngesellschaft ging von einem Leistungsort in Deutschland aus und stellte Rechnungen ohne Steuerausweis aus. Die rumänischen Behörden meinten aber, dass die Klägerin in Rumänien über eine feste Niederlassung verfügte, so dass die Konzerngesellschaft rumänische Steuer hätte ausweisen müssen.
Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 25.6.2024 - IV B 5 - S 1369/19/10001 :004).
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat Anfang Juni 2024 Leitlinien zum Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Diese sollen Risiken und Chancen von Anwendungen wie ChatGPT aufzeigen. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Das BMF hat zur Anwendung des § 6 Abs. 3 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 19.6.2024 - IV D 3 - S 1316/21/10019 :025).
Die sachliche Zuständigkeit des BZSt für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 EStG erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung, so der BFH. Hier ist das örtliche Finanzamt zuständig.
Der BFH wendet die 60-qm-Rechtsprechung nicht auf Auslandssachverhalte an. Damit widerspricht er ausdrücklich dem BMF. Bei Nachweis der Kosten ist also ein vollständiger Abzug der Unterkunftskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG möglich.
Das BMF hat die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31.12.2021 beginnt, verlängert (BMF, Schreiben v. 18.6.2023 - IV B 5 - S 1365/21/10001 :003).
Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004).
Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i.S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.9.2024 bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 13.6.2024 - Z IV D 3 - S 1315/19/10030 :067).
Das BMF hat im Hinblick auf die Anwendung des § 12 StAbwG eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Danach wird es für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.12.2024 abgegeben werden (BMF, Schreiben v. 4.6.2024 - IV B 3 - S 1300/24/10005 :002).
Das BMF hat sich am 19.4.2024 zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Online-Veranstaltungsleistungen im B2C-Bereich geäußert. Das Schreiben ergänzt dazu den UStAE. Folgenreich ist dies besonders in Fällen der Leistungskombination und bei längerfristigen Angeboten.
Der EuGH hat auf Vorlage des BFH zur Umsatzbesteuerung von Guthabenkarten oder Gutscheincodes in Online-Vertriebsketten geurteilt. Dabei hat er die Merkmale von Einzweck-Gutscheinen nach der RL 2006/112/EU nicht über den Wortlaut der Richtlinie hinaus erweitert.
Die EU-Kommission hat im Mai 2024 u.a. gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, welches die Transparenz der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschaftete Einkünfte betrifft.
Das BMF hat mit Schreiben v. 17.5.2024 den Entwurf eines amtlichen Vordrucks für die Mindeststeuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 an Fachverlage, Softwareanbieter und Verbände zur Abstimmung übersandt (BMF, Schreiben v. 17.5.2024 - Z IV B 5 - S 1100/24/10001 :002).
Die Begünstigung nach § 6a GrEStG lässt sich mithilfe der Vorgaben des Diskriminierungsverbots aus Art. 24 Abs. 5 OECD-MA 2022 und teleologischen Argumenten auch auf einen grenzüberschreitenden Fall erstrecken, urteilte das Sächsische FG zu einem Umwandlungsvorgang mit Auslandsbezug.
Das FG Köln hat die Zeitpunktbezogenheit für das Ende der Frist für den Antrag auf Buchwertfortführung herausgestellt. Gerade bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen kann nur noch gleichzeitig gestellter Antrag auf Buch- oder Zwischenfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 4 UmwStG fristgerecht sein.
Die Regelung des § 5 Abs. 3 FKAustG ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Informationsaustausch mit der Schweiz nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffener Steuerpflichtige.
Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam. Bei einem Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform, so der BFH.
Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d FGO) enthalten.