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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Abo DBA //

Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (BFH)

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)-Niederlande, DBA-Japan, DBA-Großbritannien, DBA-Spanien, DBA-Australien, DBA-Irland, DBA-Belgien, DBA-Schweiz, DBA-Italien, DBA-Dänemark, DBA-Kanada, DBA-Singapur, DBA-Norwegen, DBA-Griechenland und DBA-Frankreich sein (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - VI R 25/22; veröffentlicht am 17.4.2025).

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DAC6 //

Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 (BZSt)

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 3.4.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.

Abo EStG //

Änderungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 werden durch das Jahressteuergesetz 2024 in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über die bisherigen Tatbestände hinaus auch dann angenommen, wenn sich der im Ausland ansässige Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses befindet und weiterhin Arbeitslohn für eine früher im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit erhält. Gleichzeitig werden in § 50d Abs. 15 EStG hiervon abweichende DBA-Regelungen überschrieben. Zwei weitere spürbare Änderungen treten hinzu.

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DBA //

Carried Interest von vermögensverwaltenden US-Gesellschaften fällt nicht unter Art. 7 DBA-USA (FG)

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der zusätzliche Gewinnanteil, den eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person als Vergütung von einer vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft, an der die Person unmittelbar beteiligt ist, erzielt und bei dem es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, keine "gewerblichen Gewinne" i.S. von Art. 7 Abs. 1, Abs. 7 DBA-USA darstellen (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 8.10.2024 – 3 K 37/22; Revision zugelassen).

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