DBA | DBA Schweiz: Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben über die
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung v. über die
Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz
veröffentlicht (-CHE/01460/002/028).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 des DBA Schweiz v. , zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll v. (BGBl. 2011 II S. 1092), haben die zuständigen Behörden eine Entfristung der Ergänzung v. (BStBl I 2019 S. 1014) zur Konsultationsvereinbarung v. (BStBl 2017 S. 379) beschlossen.
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des DBA Schweiz haben die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung v. über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens in der Fassung der Konsultationsvereinbarung v. insbesondere hinsichtlich der Textziffer 4 Buchst. b angepasst wird.
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Webseite des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
FAAAJ-88528