Suchen

Einkommen- & Lohnsteuer

Abo Bilanzsteuerrecht //

Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen

Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind nach dem BFH-Urteil vom 12.12.2023 für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren.

Abo Einkommensteuer //

Besteuerung von Earn-Out-Zahlungen im Kontext steuerbegünstigter Veräußerungsgewinne

Die Veräußerung von Unternehmen wird im Ertragsteuerrecht je nach Konstellation unterschiedlich behandelt. Im Hinblick auf steuerliche Vergünstigungen spielen sowohl die Rechtsform (Kapital-, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen) als auch die Tätigkeit des Unternehmens selbst eine Rolle. Auch die Ausgestaltung der Veräußerung kann (negative) steuerliche Folgen haben, wie die jüngste Entscheidung des BFH v. 9.11.2023 - IV R 9/21 ( AAAAJ-56558) zur Vereinbarung sog. Earn-Out-Zahlungen zeigt.

Abo Einkommensteuer //

Kein Wegfall eines verrechenbaren Verlusts i. S. des § 15a Abs. 4 EStG aufgrund von § 8c KStG

Nach der verfassungsrechtlich streitigen Vorschrift des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG entfallen nicht genutzte Verluste vollständig, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft auf einen Erwerber übertragen werden. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, das Abzugsverbot gem. § 8c KStG sei auf „alle nicht ausgeglichenen und nicht abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste)“ anwendbar und umfasse insbesondere auch die Verluste nach § 15a EStG (vgl. BMF-Schreiben v. 4.7.2008 - IV C 7 - S 2745 a/08/10001, BStBl 2008 I S. 736, Rz. 2, GAAAC-84535). Diese Verwaltungsauffassung hat der BFH mit Urteil v. 24.4.2024 verworfen. § 8c KStG ist nicht auf verrechenbare Verluste gem. § 15a Abs. 4 EStG anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer KG zugerechnet werden.

Abo Einkommen-/Lohnsteuer //

Einkommensteuerliche Aspekte der Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer unter besonderer Berücksichtigung der E-Mobilität

Wird einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein Kfz kostenlos oder verbilligt überlassen, welches der Arbeitnehmer auch für private Zwecke und/oder für seine Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte nutzen darf, sieht das Einkommensteuergesetz gem. § 8 Abs. 2 Satz 2-5 EStG die Versteuerung eines lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils vor.

Abo Einkommensteuer //

Unentgeltliche Unternehmensübertragung im Einkommensteuerrecht

In Familienunternehmen wird oft eine Nachfolge unter Lebenden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge angestrebt. Die Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten ist ein anspruchsvolles Geschäftsfeld, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden müssen. Durch vom Gesetzgeber unterstützte Steuergestaltungen lassen sich bei der Unternehmensnachfolge enorme Zins- und Progressionseffekte erzielen. Der vorliegende Beitrag behandelt in vier Teilen die einzelnen Gestaltungsoptionen, als Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge.

Abo Einkommensteuer //

Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner

Geschenke erhalten die Freundschaft und manch eine Geschäftsbeziehung. Getreu diesem Motto machen fast alle Unternehmer ihren Arbeitnehmern und Geschäftspartnern oder Kunden Geschenke. Doch wie werden Geschenke steuerlich zutreffend behandelt? Dieser Fachbeitrag beurteilt nicht nur die Frage nach dem Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auf Ebene des Schenkers, sondern zeigt auch auf, wie Geschenke bei dem Empfänger (pauschal) zu versteuern sind.

Abo Einkommensteuer //

Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag

Die Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG, nach der der Gewinn 200.000 € nicht übersteigen darf, richtet sich nach dem Steuerbilanzgewinn, der allerdings um außerbilanzielle Hinzurechnungen (z. B. für nicht abziehbare Betriebsausgaben) sowie außerbilanzielle Kürzungen (z. B. für steuerfreie Betriebseinnahmen) zu korrigieren ist. Aus der Bilanz des Klägers zum 31.12.2020 ergab sich ein Gewinn i. H. von 189.821 €, der um eine Gewerbesteuerrückstellung i. H. von 25.722 € gemindert worden war. Nach Hinzurechnung der Rückstellung gemäß § 4 Abs. 5b EStG ergab sich ein Gewinn von 215.543 €.

Abo Bilanzierung //

Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen finanzamts- und rechtsprechungskonform bilden

Grundsätze, Berechnungsmethoden und Praxishinweise

Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.

Abo Gewerbesteuer //

Gewerblicher Grundstückshandel bei Erfüllung städtebaulicher Auflagen

Ein gewerblicher Grundstückshandel ist zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige ein großes Areal zwecks Bebauung und Vermietung erwirbt und eine kleine Teilfläche aufgrund städtebaulicher Vorgaben an eine Wohnbaugesellschaft veräußern muss. Hinsichtlich dieser Teilfläche ist von einer unbedingten Veräußerungsabsicht auszugehen, die zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt.

Abo Einkommensteuer //

Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für Photovoltaikanlage

Ein im Jahr 2021 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG rückgängig zu machen, weil der Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage rückwirkend zum 1.1.2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei gestellt worden ist. Aufgrund der Steuerbefreiung kann ab 2022 keine Hinzurechnung des IAB nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG mehr erfolgen.

Abo Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Alleintragung der Steuerschuld für sich und den Anteil des Ehepartners

Verkauft ein Ehepartner Wertpapiere und erzielt daraus einen steuerpflichtigen Gewinn (§ 17 EStG), zu dem die Eheleute im betroffenen Steuerjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wobei ein Ehepartner gänzlich die Steuernachzahlung entrichtet, d. h. er trägt seinen und den Anteil des anderen Ehepartners, dann erhebt sich die Frage, ob die Erfüllung des letztgenannten Anteils eine Schenkung zugunsten des anderen Ehepartners darstellt.

Loading...