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Teilabzugsverbot für Zinszahlungen trotz Ergebniskonsolidierung bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Im Kern behandelt das Urteil die Frage, ob die Zinsaufwendungen eines Gesellschafters für konzernintern gewährte Darlehen zur Finanzierung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Sonderbetriebsvermögens dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen oder mit den Zinserträgen der Gesellschaften zu konsolidieren sind, deren steuerliche Ergebnisse ihm für Zwecke der Einkommensbesteuerung zugerechnet werden. Der Urteilsfall bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der steuerlichen Beurteilung einer gewerblichen Personengesellschaft als Einheit und ihrer Wertung als Zusammenschluss ihrer Gesellschafter (Vielheit). Der BFH entschied sich gegen eine gesellschafterbezogene wirtschaftliche Sichtweise zugunsten einer Einheitsbetrachtung pro Gesellschaftsebene (, NWB PAAAJ-60447).
Kernaussagen
Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zur Finanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die dem Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen sind, kommt das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung, weil die Zinsaufwendungen als Sonderbetriebsausgaben den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft infolge der Saldierung mit den Zinser...