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Kurzfassung zum Beitrag von Marx, StuB 12/2024 S. 453

Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der ImmoWertV

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx

Absetzungen für Abnutzung führen als negative Rechenelemente zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten, soweit die Wirtschaftsgüter der Erzielung von Einnahmen dienen. Im Unterschied zur handelsrechtlichen Rechnungslegung ist die AfA steuerrechtlich stark reglementiert. Das gilt sowohl für die zulässigen Methoden als auch für die Bestimmung der jeweiligen AfA-Sätze. Angesichts materiell gewichtiger Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat die Höhe der periodischen Abschreibung erhebliche Bedeutung. § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG verwendet für die lineare Gebäude-AfA inzwischen vier strikt vorgegebene Prozentsätze mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist die AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer zu bemessen, wenn abweichend von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer mit einer geringeren Nutzungsdauer zu rechnen ist. Im Unterschied zu den vom Gesetz typisierend vorgegebenen Prozentsätzen hat der Stpfl. hier die Wahl. Die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist allerdings stark streitbefangen. Während die Finanzrechtsprechung inzwischen in zahlreichen Fällen verschiedene Darlegungsmöglichkeiten zulässt, hat das hohe Hürden aufgestellt, um von der typisierten Nutzungsdauer abw...

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