Suchen Barrierefrei

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Vermögensnachfolge und Erbfallgestaltung //

Nachfolgeplanung im internationalen Kontext

Die Nachfolgeplanung ist ein komplexes Feld, das nicht nur in den persönlichen Beziehungen zu Konfliktpunkten führen kann, sondern auch auf steuerrechtlicher Ebene viele Fallstricke bietet. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Nachfolgeplanung nicht nur auf das Inland beschränkt, sondern aufgrund des Wegzugs von Familienangehörigen oder umfangreichen Vermögensbeständen im Ausland auch internationale Aspekte einbezogen werden müssen.

Schenkungsteuer //

Schenkungsteuerliche Folgen der Einlagen in Kapitalgesellschaften

Auch Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn es durch die Leistung eines Gesellschafters zu einer Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters kommt. Diese Rechtsfolge stellt § 7 Abs. 8 ErbStG (eingefügt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011) klar, indem hierfür eine Schenkung fingiert wird, sofern es zu einer solchen Werterhöhung kommt. Mit seinen Entscheidungen vom April 2024 und Juni 2025 liegt nun die erste Rechtsprechung des BFH zur Anwendung dieser Regelung vor.

Erbschaftsteuer //

Der erbschaftsteuerliche Begünstigungstransfer beim Familienheim

Sind nach einem Erbfall mehrere Miterben mit ihrer jeweiligen Erbquote am Nachlass beteiligt, dauert es meist längere Zeit, bis feststeht, welchem Erben bei der Erbauseinandersetzung die einzelnen Nachlassgegenstände endgültig zugeteilt werden. Der sog. Begünstigungstransfer ermöglicht demjenigen Miterben, der bei der Teilung des Nachlasses das steuerbegünstigte Vermögen erhält, die vollständige Steuerbefreiung zu erhalten. Das Erbschaftsteuergesetz sieht den Begünstigungstransfer bei den Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen (§ 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG), für das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, jeweils Satz 4 ErbStG) und für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d Abs. 2 Satz 3 ErbStG) vor. Mit Urteil v. 15.5.2024 - II R 12/21 (BStBl 2025 II S. 243) hat der BFH zu den Voraussetzungen des erbschaftsteuerlichen Begünstigungstransfers Stellung bezogen und die Voraussetzungen für ein Familienheim als erfüllt angesehen – trotz zweijähriger Erbauseinandersetzung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG

Mit Urteil v. 19.3.2025 hat der BFH klargestellt, dass § 29 Abs. 2 ErbStG keinen – wie in den Erbschaftsteuer-Richtlinien der Finanzverwaltung verankert – eigenen Besteuerungstatbestand darstellt, sondern allein als Wertberechnungsvorschrift fungiert. Durch die Ausübung eines Widerrufs erfolgt keine erneute Schenkung, die einer eigenständigen Besteuerung unterliegt. Vielmehr wird die Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Schenkung hinsichtlich des tatsächlich entstandenen Nutzungsvorteils – einem befristeten Nießbrauchrecht – angepasst. Dies hat auch zur Folge, dass die für die Schenkung gewährten Steuerbegünstigungen nicht entfallen und damit eine konsistente Anwendung der Begünstigungen sichergestellt wird.

Erbschaftsteuer //

Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaft

Der BFH hat ernstliche Zweifel, ob disquotale Einlagen in eine Kapitalgesellschaft der Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 8 ErbStG unterliegen, wenn die Gesellschafter beschlossen haben, dass die Einlagen personenbezogen zugeordnet werden und wenn im Jahresabschluss die in die Kapitalrücklage eingestellten Beträge den Gesellschaftern individuell und der Höhe nach einzeln zugewiesen werden. Die disquotale Einlage ist dann möglicherweise nicht geeignet, zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der anderen Gesellschafter zu führen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Erstmalige Erklärung zur Vollverschonung von begünstigungsfähigem Betriebsvermögen bei Änderung einer bestandskräftigen Schenkungsteuerfestsetzung

Wird eine bestandskräftige Schenkungsteuerfestsetzung geändert, eröffnet die Änderung die Möglichkeit, die Vollverschonung für begünstigungsfähiges Betriebsvermögen zu beantragen. Der Antrag kann jedoch nur insoweit berücksichtigt werden, als die Änderung durch den Änderungsbescheid reicht.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil

Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die in § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB angeordnete zivilrechtliche Vorversterbensfiktion, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben, auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann.

Loading...