„Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke“ als steuerschädliches Verwaltungsvermögen
Schon seit langer Zeit war das erst kürzlich veröffentliche Urteil des BFH v. 28.2.2024 - II R 27/21 ( ZAAAJ-69751) zur Frage der erbschaftsteuerlichen Verschonung des Erwerbs eines Parkhauses erwartet worden. Die Hoffnungen vieler Steuerpflichtiger und ihrer Berater darauf, dass der II. Senat des BFH das Parkhaus-Grundstück, anders als zuvor das FG Köln, nicht als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG ansieht, sind leider enttäuscht worden. Die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind enorm.