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Arbeits- & Sozialrecht

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Gehaltsabrechnung //

Störung bei der Bereitstellung der KV/PV-Merkmale (BZSt)

Aufgrund einer technischen Störung im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, kam es bei der Bereitstellung der ELStAM Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten. Der Fehler hat sich vor allem bei den Gehältern vorschüssig auszahlender Dienststellen im öffentlichen Dienst ausgewirkt. Eine Korrektur der Bezüge des Monats Januar 2026 ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich, sodass eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs (Nachberechnung) durch die Arbeitgeber vorgenommen werden muss. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

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Arbeitsrecht //

Arbeitszeiterfassung in Großkanzleien (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des VG Hamburg aufmerksam, wonach die Hamburger Arbeitsschutzbehörde einer internationalen Großkanzlei die Pflicht auferlegen durfte, die Arbeitszeiten ihrer (Senior) Associates zu erfassen. Die sich aus einem EuGH- und einem BAG-Urteil ergebende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Rechtsanwälte. Dementsprechend muss die Großkanzlei diese Berufsgruppe im Unternehmen auch über diese Pflicht aufklären. Denn es besteht der begründete Verdacht einer regelmäßigen Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeits- sowie Pausenzeiten – die ebenfalls für Großkanzlei-Associates gelten (VG Hamburg, Urteil v. 18.11.2025 - 21 K 1202/25).

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Resturlaub: Kein automatischer Verfall

Resturlaub verfällt am Jahresende nur dann, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten eindeutig und rechtzeitig darauf hinweisen. Ansonsten bleibt der Anspruch bestehen. Grundsätzlich gilt, dass der Jahresurlaub im Kalenderjahr genommen werden muss, es sei denn, es stehen wichtige Ereignisse wie z. B. Krankheit oder saisonbedingte Engpässe gegenüber. Dann kann der Urlaub bis Ende März des Folgejahres übertragen werden. Entscheidend ist die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers: Er muss seine Mitarbeitenden am besten zu Beginn des Jahres darauf aufmerksam machen, dass und wann Urlaubsansprüche entfallen können. Wird dieser Hinweis unterlassen, bleibt der Anspruch bestehen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/w9kd0.

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Sozialversicherung //

Übergangsregelung für Lehrkräfte (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nimmt Stellung zum Anwendungsbereich und den Voraussetzungen der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, die mit Wirkung zum 1.3.2025 in Kraft getreten ist. Bei einer Beschäftigung als Lehrkraft, die fehlerhaft als selbständige Tätigkeit behandelt wird, wird die Versicherungspflicht der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeschoben und erst ab dem 1.1.2027 wirksam.

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Arbeitsrecht //

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge - Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung (BAG)

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23).

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Minijob: Vertrag möglichst mit Rentenbeiträgen wählen

Grundsätzlich fallen bei einem Minijob Rentenbeiträge an. Minijobber können beim Arbeitgeber aber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Besser ist es jedoch, sich für die Versicherung zu entscheiden. Zum einen wird damit die Rente (ein wenig) aufgestockt. Zum anderen hat man u. U. Zugang zu weiteren Leistungen wie Rehas oder einer Erwerbsminderungsrente. Weitere Informationen erhalten Sie z. B. unter https://go.nwb.de/rv5l7.

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Aktivrente: Anreiz für mehr Erwerbstätigkeit im Alter

Die Bundesregierung hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Für Arbeitnehmer sollen bis 2.000 € pro Monat bzw. 24.000 € pro Jahr vom Verdienst steuerfrei bleiben, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Ausgenommen sind Selbständige, Beamte, Minijobber, Land- und Forstwirtschaft. Wichtig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, Arbeitgeber auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Neuregelung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/bv2h6.

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Sonderzahlungen: Kürzung bei Streiks und anderen Ausfallzeiten möglich

Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen können bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen gekürzt werden, auch bei einem Streik. Im konkreten Fall hat ein Unternehmen das Weihnachtsgeld wegen einem Streik gekürzt, da in der Betriebsvereinbarung festgehalten war, dass es bei Fehlzeiten, egal aus welchem Grund, anteilig reduziert werden kann. Das hat das Arbeitsgericht Offenbach in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (ArbG Offenbach, Beschluss v. 28.8.2025 - 10 Ca 57/25, https://go.nwb.de/skymj).

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Sozialversicherung //

Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen (BSG)

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Dies hat der 12. Senat des BSG in seiner Sitzung am 13.11.2025 entschieden (Az: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

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Arbeitsrecht //

Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote (BAG)

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gem. § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 13.11.2025 – 6 AZR 131/25).

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Gesetzgebung //

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des BVerfG umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.

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