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Öffentliches- & Verwaltungsrecht

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Datenschutz: Einstellungen bei ChatGPT anpassen

Nutzer sollten in ChatGPT keine vertraulichen Daten eingeben, da diese zur Weiterentwicklung des Systems genutzt werden. Wer die Weitergabe verhindern möchte, kann das unter „Einstellungen“ (Settings) in der oberen rechten Ecke (Kreis mit den Initialen des Nutzernamens) ändern. Dort muss der Menüpunkt „Datenkontrollen“ (Data Controls) geöffnet und unter „Verbessern des Modells für alle“ (Improve the model for everyone) der Button von „On“ auf „Off“ gesetzt werden. Damit widerspricht man der Nutzung der Daten für die Weiterentwicklung von ChatGPT und schützt seine Daten besser. Ob das allerdings ausreicht, um die Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht einzuhalten, ist noch unklar.

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Datenschutz: Neue Regeln für den Datenaustausch mit den USA

Die EU-Kommission hat sich mit den USA auf neue Regeln für den Datenschutz geeinigt. Demnach sollen Unternehmen leichter personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen und dort verarbeiten dürfen. Die neue Vereinbarung enthält u. a. strengere Regeln für die US-Geheimdienste und ein Beschwerderecht für EU-Bürger. Die Vereinbarung mit dem Namen „EU-USA Data Privacy Framework“ tritt die Nachfolge von „Safe Harbour“ und „Privacy Shield“ an. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/62yi2 und https://go.nwb.de/4ywk3.

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DSGVO //

Auskunftsrecht bei Weitergabe personenbezogener Daten (EuGH)

Wenn personenbezogene Daten gegenüber Empfängern offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, ist der Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Person auf Anfrage die Identität der Empfänger mitzuteilen. Nur wenn es (noch) nicht möglich ist, diese Empfänger zu identifizieren, kann sich der Verantwortliche darauf beschränken, lediglich die Kategorien der betreffenden Empfänger mitzuteilen (EuGH, Urteil v. 12.1.2023 - C-154/21).

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