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Öffentliches- & Verwaltungsrecht

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DSGVO: Leitfaden zum Umgang mit Mieterdaten

Speziell in der Immobilienbranche ist das rechtskonforme Sammeln und Speichern von Mieterdaten problematisch, weil es zahlreiche Risiken gibt, wie bspw. Datenklau oder -missbrauch. Um Vermietern Hilfestellung zu geben, hat das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) e. V. zusammen mit Freshfields Bruckhaus Deringer einen Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten entwickelt. Best-Practice-Beispiele sollen die Vorgaben aus der Gesetzgebung veranschaulichen, geben Handlungsempfehlungen und weisen auf Risiken hin. Den Leitfaden können Sie online abrufen unter https://go.nwb.de/d3ovc.

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Beamtenrecht //

Regelungen zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung in Baden-Württemberg gleichheitswidrig (VerfGH)

§ 41 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) ist mit Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit in Teilzeit beschäftigte Anspruchsberechtigte, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags nicht entsprechend der Summe ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten (Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil v. 12.7.2024 - 1 GR 24/22).

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Datenschutz: Einstellungen bei ChatGPT anpassen

Nutzer sollten in ChatGPT keine vertraulichen Daten eingeben, da diese zur Weiterentwicklung des Systems genutzt werden. Wer die Weitergabe verhindern möchte, kann das unter „Einstellungen“ (Settings) in der oberen rechten Ecke (Kreis mit den Initialen des Nutzernamens) ändern. Dort muss der Menüpunkt „Datenkontrollen“ (Data Controls) geöffnet und unter „Verbessern des Modells für alle“ (Improve the model for everyone) der Button von „On“ auf „Off“ gesetzt werden. Damit widerspricht man der Nutzung der Daten für die Weiterentwicklung von ChatGPT und schützt seine Daten besser. Ob das allerdings ausreicht, um die Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht einzuhalten, ist noch unklar.

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Datenschutz: Neue Regeln für den Datenaustausch mit den USA

Die EU-Kommission hat sich mit den USA auf neue Regeln für den Datenschutz geeinigt. Demnach sollen Unternehmen leichter personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen und dort verarbeiten dürfen. Die neue Vereinbarung enthält u. a. strengere Regeln für die US-Geheimdienste und ein Beschwerderecht für EU-Bürger. Die Vereinbarung mit dem Namen „EU-USA Data Privacy Framework“ tritt die Nachfolge von „Safe Harbour“ und „Privacy Shield“ an. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/62yi2 und https://go.nwb.de/4ywk3.

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