Unternehmenskauf als Dauerbrenner in Sachen Datenschutz
Unternehmenstransaktionen bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken für Veräußerer, Erwerber und M&A-Berater. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Deals oder bei einer Vielzahl betroffener Personen ist es de facto unvermeidbar, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden von der Transaktion „Wind bekommen“. Neben Bußgeldern drohen auch Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten. Ende 2024 haben sich erstmals die deutschen Aufsichtsbehörden umfassend zum Thema „Asset Deals“ geäußert.