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NWB Nr. 1 vom Seite 5

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Kerstin Kind

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 56Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde grundlegend reformiert. Kern der Neuregelungen ist die Einführung eines zentralen Risikomanagements und des neuen operativen Informations- und Datenanalysesystems OIDA. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kann damit erhebliche Datenmengen bündeln, automatisiert auswerten und Prüfkapazitäten präzise in Hochrisikobereiche lenken.

Ausgeweitete Datenzugriffe, neue Datenquellen und erweiterte Ermittlungsbefugnisse

[i]Zugriffsrechte auf Datenbestände u. a. der DRVDie FKS erhält Zugriffs- und Verarbeitungsrechte auf zusätzliche Datenbestände, u. a. der Deutschen Rentenversicherung, auf Mitteilungen im A1-Verfahren sowie der Finanzverwaltung. Dadurch können Beschäftigungsstrukturen, Entsendungen und Subunternehmergeflechte systematisch bewertet werden. Durch die Reform wird die Offenbarung von Steuergeheimnissen durch die Finanzbehörden in weiterem Umfang zulässig (vgl. § 31a AO n. F.).

[i]TKÜ, polizeilicher Informationsverbund und digitale IdentitätsprüfungSchwere Fälle von Scheinrechnungen (§ 9 SchwarzArbG) werden in den Katalog des § 100a StPO (Telekommunikationsüberwachung) aufgenommen. Die FKS wird Teilnehmerin des polizeilichen Informationsverbunds (§ 29 BKAG). Identitätsfeststellungen, Dokument...

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