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Grund- & Grunderwerbsteuer

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Grundsteuerliches Bewertungsrecht nach der Reform (Teil 2)

Nachdem die Arbeiten zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 sowie zur Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1.1.2025 weitestgehend abgeschlossen sind, haben die praktischen Erfahrungen der Finanzämter die Aktualisierung der vormaligen Anwendungserlasse vom 9.11.2021 zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (BStBl 2021 I S. 2369) sowie vom 22.6.2022 zum Grundsteuergesetz ab 2025 (BStBl 2022 I S. 1171) erforderlich gemacht.

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Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer unter Verwendung eines Musterschreibens (FG)

Das FG Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen. Der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in bei dem FG Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.3.2025 - 3 V 3046/25).

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Ruhen von Einspruchsverfahren in Niedersachsen (LfSt)

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LfSt) hat verfügt, dass bei den niedersächsischen Finanzämtern anhängige und zulässige Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge - Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 (Grundlagenbescheid) - und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 (Folgebescheid) -, in denen geltend gemacht wird, dass das Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß sei, insoweit bis zur Rechtskraft des derzeit beim Niedersächsischen FG unter dem Az 1 K 38/24 anhängigen Klageverfahrens ruhen. Hierauf macht das Niedersächsische FG aufmerksam.

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Beteiligungskettenverlängerungen und -kürzungen und ihre grunderwerbsteuerrechtlichen Folgen im Rahmen des § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG

Jüngst ist eine Reihe von Urteilen zu der Frage ergangen, unter welchen Bedingungen von einem sog. zählquotenrelevanten Übertragungsvorgang im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG auszugehen ist, wenn sich die Beteiligungsstruktur an einer grundbesitzenden Gesellschaft verlängert oder verkürzt.

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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften

Ab dem 1.7.2021 sind die grunderwerbsteuerlichen Behaltensfristen bei begünstigten Übertragungen zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern von fünf auf zehn bzw. fünfzehn Jahre verlängert worden. Hier besteht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen sich eine Behaltensfrist von fünf Jahren, die zum 30.6.2021 noch nicht abgelaufen ist, auf zehn Jahre verlängert. Ein Verfahren über die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV) vor dem BFH (Beschluss v. 10.4.2025 - II B 54/24 [AdV], DAAAJ-90564) gibt erste Antworten hierauf.

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Grunderwerbsteuerliche Einordnung der Beteiligungskettenverlängerung

Das FG Baden-Württemberg hat in einem Urteil v. 26.4.2024 - 5 K 1696/23 ( RAAAJ-79131) zu der Frage Stellung genommen, ob eine Beteiligungskettenverlängerung aufgrund einer Ausgliederung einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (KapGes) aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische Personengesellschaft (PersGes) als unbeachtlich für Zwecke des § 1 Abs. 2b GrEStG zu werten ist, weil sich hierdurch lediglich die bisher unmittelbare Beteiligung eines Gesellschafters in eine mittelbare wandelt; zudem war zu klären, ob grunderwerbsteuerliche Befreiungsvorschriften zur Anwendung kommen. Broemel/Saecker, Beteiligungskettenverlängerungen und -kürzungen und ihre grunderwerbsteuerrechtlichen Folgen im Rahmen des § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG, NWB 24/2025 S. 1668Graessner, Grunderwerbsteuerliche Grundstückszurechnung vor dem JStG 2024, NWB 19/2025 S. 1306Schütz/Keßeler, Aktuelle Entwicklung in der Grunderwerbsteuer, NWB-EV 5/2025 S. 144Graessner, Grunderwerbsteuerliche Qualifikation des „neuen Gesellschafters“ (Fortsetzung), NWB 10/2025 S. 633NWB-Nachricht v. 20.02.2025, Grunderwerbsteuer | Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft (BFH)NWB-Nachricht v. 20.02.2025, Grunderwerbsteuer | Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs (BFH)Graessner, Grunderwerbsteuerliche Qualifikation des „neuen Gesellschafters“, NWB 5/2025 S. 324

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