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Grund- & Grunderwerbsteuer

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Grundsteuer //

Eilanträge gegen Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht erfolgreich (FG)

Das FG Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist (FG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse v. 23.11.2023 - 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23; Beschwerden eingelegt, BFH-Az.: II B 78/23 (AdV) bzw. II B 79/23 (AdV)).

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Grunderwerbsteuer //

Weiterer Anpassungsbedarf durch die Auswirkungen des MoPeG? (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat zur Frage Stellung genommen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, da zwar durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz die Regelungen der §§ 5, 6 und 7 GrEStG trotz Wegfalls der Gesamthand durch das MopeG bis zum 31.12.2026 anzuwenden sind, aber keine gesetzlichen Regelungen dafür getroffen wurden, dass es nach dem Auslaufen dieser Übergangsregelungen bei Übertragungen in dem Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2026 zu keiner Verletzung der Nachbehaltensfristen (§§ 5,6,7 GrEStG) mit der Folge der nachträglichen Besteuerung kommt, vor dem Hintergrund, dass es ansonsten möglicherweise bei anstehenden Umstrukturierungen zu erheblichen steuerlichen Risiken kommt und die Regelungen somit im Ergebnis leerlaufen lässt.

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Grundsteuer //

Nutzer von Garagen oder Kleingärten müssen keine Feststellungserklärung mehr abgeben (FinMin Thüringen)

Das Thüringer Finanzministerium macht darauf aufmerksam, dass aufgrund des Wechsels von der bisherigen Nutzerbesteuerung zur Eigentümerbesteuerung in einigen Fällen noch die Daten der Pächter beim Finanzamt hinterlegt sind, weshalb es vereinzelt zu einem Informationsschreiben an Nutzer von Garagen und Gartenlauben gekommen ist. Betroffene können das Informationsschreiben als gegenstandlos betrachten.

Editorial //

EuGH-Vorlage zur Konzernklausel

Der BFH hat im Rahmen des Verfahrens II R 8/23 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Grunderwerbsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Konzernklausel des § 6a GrEStG vorgelegt. In erster Instanz hatte das FG München mit Urteil vom 8.2.2023 - 4 K 1671/20 bei einer AG mit Sitz in Österreich, die über Zwischengesellschaften Grundstücke in Deutschland hielt, für eine (Abwärts-)Verschmelzung der obersten Konzerngesellschaft auf eine Tochtergesellschaft die Anwendung der Konzernklausel des § 6a GrEStG abgelehnt. Damit wurde zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.

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Verfahrensrecht //

Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden (FG)

Eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides kommt nur ausnahmsweise in Betracht, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet. Hinzukommen muss ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers, welches das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes überwiegt (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 1.9.2023 - 3 V 3080/23; nicht rechtskräftig).

Abo Grundsteuer //

Vergleich der Grundsteuergesetze der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen

Das Urteil des BVerfG v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u. a. ( MAAAG-80435) führte zwar zur gesetzlichen Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab 1.1.2022, aber auch aufgrund der Öffnungsklausel zu sechs unterschiedlichen Gesetzen (ein sog. Bundesgesetz und fünf Ländergesetze [Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen]).

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Gesetzgebung //

Auswirkungen des MoPeG auf die Grunderwerbsteuer oder das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht (hib)

Die Bundesregierung hat noch keine einheitliche Meinung zur Frage, inwieweit das Gesetz zur Modernisierung von Personengesellschaften (MoPeG) Auswirkungen auf den Bereich der Grunderwerbsteuer oder des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts hat. Das geht aus der Antwort (BT-Drucks. 20/7216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/7012) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Derzeit gebe es keinen Zeitplan für ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Der konkrete Anpassungsbedarf werde aber bereits auf Bund-Länder-Ebene geprüft.

Abo Grunderwerbsteuer //

Wird ein Grundstückskauf dergestalt rückabgewickelt, dass anstelle der ursprünglichen Käuferin deren mittelbare Gesellschafter unter Nutzung einer bestehenden Vormerkung erwerben, führt dies nicht zur Aufhebung der GrESt-Festsetzung

Eine Grunderwerbsteuerfestsetzung ist nur aufzuheben, wenn der ursprüngliche Eigentümer wieder frei über den Grundbesitz verfügen kann und der ursprüngliche Erwerber die ihm verbliebene Rechtsposition einer Vormerkung nicht oder nur im Interesse eines Dritten nutzt.

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