Suchen Barrierefrei

Grund- & Grunderwerbsteuer

...
Grunderwerbsteuer //

Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person (BFH)

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird (BFH, Urteil v. 2.7.2025 - II R 19/22; veröffentlicht am 27.11.2025).

...
Grunderwerbsteuer //

Zweimalige Festsetzung für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing (BFH)

Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (BFH, Beschluss v. 27.10.2025 - II B 47/25 (AdV); veröffentlicht am 13.11.2025).

...
Grundsteuer //

Ruhen von Einspruchsverfahren in Niedersachsen (LfSt)

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LfSt) hat verfügt, dass bei den niedersächsischen Finanzämtern anhängige und zulässige Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge - Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 (Grundlagenbescheid) - und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 (Folgebescheid) -, in denen geltend gemacht wird, dass das Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß sei, insoweit bis zur Rechtskraft des derzeit beim Niedersächsischen FG unter dem Az 1 K 38/24 anhängigen Klageverfahrens ruhen. Hierauf macht das Niedersächsische FG aufmerksam.

...
Grunderwerbsteuer //

Für Zwecke des § 1 Abs. 3 GrEStG ist die Beteiligung am Gesellschaftskapital maßgeblich (FG)

Für den „Anteil der Gesellschaft“ i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG ist auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht auf die gesamthänderische Mitberechtigung am Gesellschaftsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen (FG Münster, Urteil v. 16.1.2025 - 8 K 2751/21 F; Revision anhängig, BFH-Az. II R 5/25).

Grunderwerbsteuer //

Grundstückserwerb durch eine auf der Verkäuferseite stehende Person gilt nicht als einheitlicher Erwerbsgegenstand

Beim – auch mittelbaren – Grundstückserwerb durch eine sowohl auf der Käufer- als auch der Verkäuferseite stehende Person ist Gegenstand des Erwerbs das unbebaute Grundstück. Dies gilt auch in dem Fall, in dem dem Grunde nach ein einheitlicher Erwerbsgegenstand gegeben ist, bei dem die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, weil die Verkäuferseite das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung bestimmt.

Loading...