Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG (BFH)
§ 7 Satz 3 GewStG fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen i.S. des § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag (BFH, Urteil v. 22.2.2024 - IV R 14/21; veröffentlicht am 4.4.2024).