Grund- & Grunderwerbsteuer

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Grunderwerbsteuerrechtliche Risiken bei Umstrukturierungsprozessen vermeiden!

Fragen der Grunderwerbsteuer tauchen in der Praxis bei Umstrukturierungsvorgängen unter Beteiligung von grundbesitzenden Gesellschaften auf, geraten aufgrund der sich in den Vordergrund drängenden ertragsteuerrechtlichen Erwägungen praktisch aber oftmals in den Hintergrund. Da die Finanzverwaltung Fragen der Grunderwerbsteuer auch im Rahmen von Außenprüfungen zunehmend in den Fokus nimmt, kommt insbesondere der rechtssicheren Anwendung von § 1 Abs. 2a, Abs. 2b sowie Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG eine große Bedeutung zu.

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Bemessungsgrundlage bei Verlängerung eines Erbbaurechts II (BFH)

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen (BFH, Urteil v. 10.7.2024 - II R 36/23; veröffentlicht am 10.10.2024).

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Bemessungsgrundlage bei Verlängerung eines Erbbaurechts I (BFH)

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen (BFH, Urteil v. 10.7.2024 - II R 3/22; veröffentlicht am 10.10.2024).

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Grundsteuer //

Ruhen von Einspruchsverfahren in Niedersachsen (LfSt)

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LfSt) hat verfügt, dass bei den niedersächsischen Finanzämtern anhängige und zulässige Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge - Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 (Grundlagenbescheid) - und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 (Folgebescheid) -, in denen geltend gemacht wird, dass das Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß sei, insoweit bis zur Rechtskraft des derzeit beim Niedersächsischen FG unter dem Az 1 K 38/24 anhängigen Klageverfahrens ruhen. Hierauf macht das Niedersächsische FG aufmerksam.

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Reform der Grundsteuer: Aktuelle Landesgrundsteuergesetze in Berlin und Nordrhein-Westfalen

Im Zuge der Grundsteuerreform 2022/2025 wurde durch eine flankierende Änderung des Grundgesetzes der Katalog der Abweichungsbefugnisse zugunsten der Länder in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 GG auf die Grundsteuer (Nr. 7) ausgedehnt. Hiermit geht aktuell die Verabschiedung weiterer Landesgrundsteuergesetze einher, die mitunter nicht nur auf reformbedingte Belastungsverschiebungen reagieren, sondern auch jüngster BFH-Rechtsprechung zum einstweiligen Rechtsschutz Rechnung tragen.

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Verfahrensrecht //

Bescheidänderung bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis (FG)

Ein bestimmter Sachverhalt wird i. S. des § 174 Abs. 1 AO mehrfach berücksichtigt, wenn die Veräußerung eines Grundstücks zwischen einander nahestehenden Personen zu einem überhöhten Kaufpreis sowohl in einem Grunderwerbsteuerbescheid als auch in einem Schenkungsteuerbescheid berücksichtigt wird (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 19.9.2023 - 1 K 233/22).

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